Info vom 18.12.2020
Herzliche Glückwünsche
 
  Stellvertretend für alle Jubilare, denen wir in diesem Jahr weder persönlich gratulieren, noch ein Ständchen durch unseren Bläserchor bringen konnten, gratulieren wir hiermit herzlichst unserem Ehrenvorsitzenden Klaus Pfeiffer zu seinem 80. Geburtstag.

Klaus Pfeiffer ist seit 2007 aktiv im Vorstand der Jägervereinigung tätig und war von 2013 bis 2018 unser 1. Vorsitzender. Er hat die Jägervereinigung maßgeblich mitgeprägt. Alle Themen und Aufgaben rund um die Jagd sind nach wie vor seine Profession, weswegen er 2019 zum Ehrenvorsitzenden benannt wurde und den Verein weiterhin ehrenamtlich unterstützt.
 
  Lieber Klaus, wir danken Dir für Dein tolles Engagement und wünschen Dir auf Deinem weiteren Lebensweg vor allem Gesundheit, viel Glück im Privaten & ein kräftiges Waidmannsheil!

Herzlich
Deine JVO
 
 
Info vom 09.12.2020
Drohende „Corona-Ausgangssperre“ und Jagdausübung
 
 

Ministerpräsident Bouffier hat bekanntgeben, dass in Landkreisen mit einer 7-Tages Inzidenz von über 200 nächtliche Ausgangssperren zwischen 21.00 und 5.00 Uhr verhängt werden sollen.
Bisher ergeben sich dadurch keine Einschränkungen in Sachen Jagdausübung.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die vorliegenden Schreiben des Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministeriums, die im April 2020 eine Befreiung der Jägerschaft von allgemeinen Corona-Ausgangssperren bestätigt haben. Der Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sowie der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wurde von der Bundesregierung ausdrücklich anerkannt.

Sollten uns Änderungen bekannt werden, informieren wir Sie umgehend
 
 
Info vom 07.12.2020
Rechtzeitig an die Jagdscheinverlängerung denken!
 
  Hinweis:
Bitte denken Sie daran, dass es Cornona-bedingt auch im nächsten Jahr zu Verzögerung bei der Jagdscheinver-längerung kommen kann.

Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihres Jagdscheins am besten direkt nach dem Erhalt des Versicherungs-nachweises, damit es Ende März nicht zu Verzögerungen kommt.
 

 
Info vom 30.11.2020
ASP - Tupferproben
 
In Sachen ASP-Prävention ist das Engagement der Jägerschaft von großer Bedeutung. Um bürokratische Hürden abzubauen, hat sich der LJV erfolgreich für eine Vereinfachung des Verfahrens eingesetzt
  • Die Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren ASP-Tupfer-proben wird ab dem 1. Dezember 2020 von 30 auf 50 Euro erhöht.
  • Die Proben müssen nun nicht mehr persönlich bei den Veterinärämtern abgegeben werden, sondern können mittels voradressierter Umschläge kostenfrei an das Hessische Landeslabor zur Untersuchung eingesendet werden. Die Umschläge erhalten die Jagdausübungsberechtigten oder deren ausdrücklich Beauftragte auf Anfrage von den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
 
 Bitte verwenden Sie ab Dezember 2020 den neuen Probenbegleitschein.  
 Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten des LJV
Aufwandsentschädigung
 
Indikator-Wildschweine  
Probenbegleitschein  
 
Info vom 02.11.2020
Gesellschaftsjagd im November 2020
 
 

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 30.10.2020

Wichtig: Gesellschaftsjagden bedürfen ab dem 2. November 2020 der Genehmigung. Zuständig dafür sind die örtlichen Gesundheitsämter.
Für Gesellschaftsjagden gilt keine Personenobergrenze, jedoch muss durch Maß-nahmen zur Steuerung der Besucherzahlen sichergestellt werden, dass der Mindest-abstand von 1,5 m zu jeder Zeit eingehalten werden kann (siehe § 1 Abs. 2b Buchst. a) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.

 
  Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

Zum Verfahren:
Ab dem 2.11.20 müssen Gesellschaftsjagden bei den Gesundheitsämtern der Landkreise oder der kreisfreien Städte genehmigt werden.
Damit sich die Genehmigung nicht verzögert, möchten wir Ihnen folgende Hinweise sowie einen Musterantrag zur Verfügung stellen, um das Verfahren zu vereinfachen:

  • Bitte beantragen Sie die Genehmigung so früh wie möglich, auch wenn der geplante Drückjagdtermin erst in einigen Wochen stattfindet.
  • Verweisen Sie bitte in Ihrem Antrag auf die am 3. August 2020 vom HMUKLV zur Verfügung gestellten Hygienhinweise für Gesellschaftsjagden sowie den aktuellen Erlass.
Die Dokumente können Sie wie folgt herunterladen:

LesefassungCorona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBev), Stand: 06.11.2020:
httpsss://www.hessen.de/sites/default/files/media/cokobev_stand_06.11.pdf
Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV),
Stand: 06.11.2020:

httpsss://ljv-hessen.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-06-Auslegungshinweise_CoKoBeV.pdf
Hygienehinweise für Gesellschaftsjagden (HMUKLV) vom 03.08.2020:
httpsss://ljv-hessen.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-08-03_HMUKLV_Corona_Hygienevorschrift_Gesellschaftsjagden.pdf
Erlass des HMUKLV zu Gesellschaftsjagden vom 30.10.2020:
httpsss://ljv-hessen.de/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-30_Hinweise_Gesellschaftsjagden_unter_Coronaschutzbedingungen.pdf
Musterantrag zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden (PDF):
httpsss://ljv-hessen.de/wp-content/uploads/2020/11/Musterantrag_Genehmigung.pdf
Musterantrag zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden (Microsoft Word Format):
httpsss://ljv-hessen.de/wp-content/uploads/2020/11/Musterantrag_Genehmigung.docx

Landkreis Limburg-Weilburg:
Formlose E-Mail an den Fachdienst Gesundheitswesen genügt. Es muss keine Hygienekonzept beigefügt werden. Der Landkreis genehmigt unter Hygieneauflagen.
Bitte den Antrag mit geplantem Datum für die Drückjagd, Reviername und Ansprechpartner (Jagdpächter) parallel an folgende Mailadressen senden:
d.sehr@limburg-weilburg.de
60.10@limburg-weilburg.de

 
   
 
Info vom30.10.2020
LJV INFO Drückjagd in Corona-Zeiten
   
 
 

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

nach der gestrigen Zwischenstandsnachricht haben wir heute erneut beim HMUKLV nachgefragt, ob das Ministerium unsere Auffassung teilt, dass geplante Drückjagden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der ASP-Prävention, weiter stattfinden können. In diesem Zusammenhang haben wir auf die Schreiben des Ministeriums hingewiesen, die bereits im April 2020 bestätigt haben, dass die Jagd als systemrelevante Daseinsfürsorge anerkannt ist.
Die neue Corona-Landesverordnung, die von Ministerpräsident Volker Bouffier am 29. Oktober 2020 in einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Die Pressemeldung finden Sie unter folgendem Link: Coronamassnahmen

  Insbesondere die in der Landesverordnung aufgeführten Ausnahmen werden für die Durchführung von Drückjagden ausschlaggebend sein. Der LJV hat sich selbstverständlich bereits im Vorfeld dafür eingesetzt, dass insbesondere für die Drückjagden eine entsprechende Ausnahmeregelung getroffen wird. Da die Verordnung am Montag, 2. November 2020, Gültigkeit erlangt, gehen wir von einer zeitnahenVeröffentlichung auch im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen aus und werden Sie schnellstmöglich informieren, sobald uns die Veröffentlichung vorliegt.

Für die am Wochenende (31. Oktober und 1. November 2020) geplanten Drückjagden hat die neue Corona-Landesverordnung noch keine Bedeutung. Daher möchten wir Ihnen für das kommende Wochenende  die folgenden Hinweise von LJV-Geschäftsführer Alexander Michel übermitteln:
  • Aktuell sind mögliche Kontaktbeschränkungen vom 7-Tage-Inzidenzwert in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt abhängig. Jede Kommune erlässt dazu eigene Allgemeinverfügungen, die z. B. regeln, wie viele Personen sich im öffentlichen Raum treffen dürfen. Daher fragen Sie bitte bei bestehenden Zweifeln bei dem Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nach, ob die Drückjagd in diesem Kreis stattfinden kann. Uns liegen bisher noch keine negativen Erkenntnisse vor.
  • Ihre Argumentation im Gespräch sollte sich immer auf die ASP-Seuchenprävention sowie die Aussagen zur Systemrelevanz der Jagd beziehen.

Außerdem können Sie bei der Begrüßung morgens vor der Jagd oder in möglichen Hinweisschreiben folgende Informationen an die Teilnehmer kommunzieren:

  • Jeder Teilnehmer hat eine Einladung erhalten und wurde bereits vorab auf die Corona-Hinweise für Gesellschaftsjagden (Download: Hier) und insbesondere auf die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln hingewiesen. Jeder anwesende Teilnehmer ist der Einladung freiwillig und auf eigene Verantwortung gefolgt.
  • Die Vorbereitung und Durchführung der Drückjagd erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Die Jagdleitung kann jedoch keine Haftung für mögliche Ansteckungen oder Erkrankungen übernehmen. Falls jemand das Infektionsrisiko zu hoch erscheint, könnte die Jagd jetzt selbstverständlich noch verlassen werden.

Wir wünschen Ihnen trotz der turbulenten Zeiten beste Gesundheit, allseits einen guten Anblick und Waidmannsheil.
Herzliche Grüße
Markus Stifter
Pressesprecher

 
   
 
Info vom 29.10.2020
INFO des LJV
 

Liebe Jägerinnen und Jäger,

nachdem sich sowohl der DJV auf Bundes- als auch der LJV auf Landesbene sowie in der Projektgruppe AFFL*  unermüdlich für Erleichterungen bei der Wildbretvermarktung im Rahmen der ASP-Prävention eingesetzt haben, freuen wir uns, Ihnen heute die erreichten Ausnahmeregelungen mitteilen zu können.
Die im Erlass vom 20.10.2020 getroffenenen Regelungen zur Abgabe von Wild oder Wildfleisch enthalten Erleichterungen zur gemeinsamen Nutzung von geeigneten Räumen durch mehrere Jäger, der Herstellung von Erzeugnissen aus Wildfleisch für Jäger in der Funktion eines örtlichen Einzelhändlers, sofern sie über die technischen und räumlichen Voraussetzungen verfügen sowie der Hinzuziehung von Dienstleistern wie z. B. Metzgern.
Das Schreiben der veterinärmedizinischen Fachabteilung des HMUKLV können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Download: HMUKLV-Schreiben vom 28.10.2020
Der LJV dankt allen beteiligten Akteuren sowie der Projektgruppe AFFL (*Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft), die zu diesem Erfolg beigetragen haben!
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter
Pressesprecher

   
 
Info vom 29.10.2020
LJV-Info: „Drückjagden in Corona-Zeiten“
 

Liebe Jägerinnen und Jäger,

soeben erhielten wir von der Pressestelle des HMUKLV eine Zwischenstandsnachricht zum Thema "Drückjagden in Corona-Zeiten".
Das HMUKLV müsse derzeit noch die Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung abwarten. Diese befände sich aktuell in Abstimmung zwischen dem Hessischen Innenministerium und dem Sozialministerium.
Nach Medienberichten wird Ministerpräsident Volker Bouffier im Laufe des Tages eine neue Landesverordnung vorstellen, die für eine hessenweit einheitliche Regelung sorgen soll. Allgemeinverfügungen der Kommunen soll es dann nicht mehr geben.
Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald uns auch zu den Themen Jungjägerausbildung und Schießstandbetrieb entsprechende Regelungen vorliegen.
Herzliche Grüße
Markus Stifter
Pressesprecher

   
 
Info vom 22.10.2020
Wildunfallgefahr
   
 
  Zeitumstellung und Herbst: Wildunfallgefahr steigt
 
  Landesjagdverband stellt Film für Verkehrsteilnehmer vor  
     
 

Gemeinsam mit der Polizei Mittelhessen, dem ADAC Hessen-Thüringen, dem Jagdverein „Hubertus“ Gießen und Umgebung e. V. hat der Landesjagdverband Hessen einen Ratgeberfilm unter der Regie von Thorsten Mohr und Markus Stifter produziert. Dieser Film beantwortet wichtige Fragen von Verkehrsteilnehmern und kann unter folgender Adresse angeschaut, heruntergeladen und geteilt werden:

www.ljv-hessen.de/wildunfall-film
Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?

Informationen für Verkehrsteilnehmer finden Sie hier.
 
 
     
   
 
Info vom 05.10.2020
LJV  INFO
   
 
 
Neue Corona-Regeln in Hessen und Durchführung von Gesellschaftsjagden


Weiterhin gilt für Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raun, dass diese nur alleine oder in einer Gruppe von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigken des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sind. Bei Begegnungen mit anderen Menschen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Ausnahmen: Jagdausübung und Jagdhundeausbildung

Allerdings ist sowohl die Jagdausübung als auch die Jagdhundeausbildung in die Liste mit Beispielen von zulässigen Veranstaltungen bzw. Zusammenkünften aufgenommen worden (Auslegungshinweise). Bereits im April 2020 hatte das Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge anerkannt sowie im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Befreiung der Jäger von einer (möglichen) allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt angesehen.

Da sich die Corona-Pandemie weiterhin dynamisch entwickelt, beachten Sie bitte mögliche abweichende Regelungen der Landkreise oder kreisfreien Städte. Sobald der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt ansteigt, sind weitere Beschränkungen möglich.

Bitte achten Sie im Sinne des Gesundheitsschutzes auf die Corona-Hygienehinweise für Gesellschaftsjagden, die das HMUKLV zur Verfügung gestellt hat:

Corona-Hygienehinweise für Gesellschaftsjagden

Schützen Sie insbesondere Jägerinnen und Jäger, die einer Risikogruppe angehören, vor einer Infektion. Bieten Sie diesen Personen auf Drückjagden oder Gemeinschaftsansitzen falls möglich bereits bekannte Sitze bzw. Stände an, die selbstständig aufgesucht werden können und händigen Sie Sicherheitshinweise, Freigabe usw. direkt in der Einladung mit aus oder bringen diese zusätzlich am Sitz an.

 
 
 
Info vom 29.09.2020
Neue Sammelstätte für die Aktion FELLWECHSEL
 
 

Matthias Paul hat eine Sammelstelle für die Aktion Fellwechsel geschaffen.

Ab sofort können Sie brauchbare Bälge -entsprechend verpackt und gekennzeichnet - bei der Sammelstelle abgeben:

Wulsgraben 3 • 35792 Löhnberg
Tel.: 06471 / 6 14 57 oder 92 73 59 • Mobil: 0173 - 3 40 66 54
E-Mail: paul-loehnberg@t-online.de

Sammelstation „Fellwechsel“ – Was ist das?
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat mit dem Landesjagdverband (LJV) Baden Württemberg die Firma Fellwechsel GmbH in Rastatt gegründet und eine Balgstation eingerichtet. Jäger und Jägerinnen können hier ihre im Winter brauchbar erlegten Felltiere (Fuchs, Marder, Waschbär usw. bis hin zum Dachs) vergünstigt gerben lassen oder zum Verkauf einsenden.
Weitere Informationen und Preislisten finden Sie auf der Homepage httpsss://fellwechsel.org/

Bitte beachten Sie die Kennzeichungs und Verpackungspflicht:

Verpackungshinweis Herkunftsnachweis Formular-Auftrag Info
 
   
 
Info vom 10.09.2020
Erster positiver ASP-Befund bestätigt
   
 
 

LJV-Info:
Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat soeben in einer Pressekonferenz den ersten positiven ASP-Befund in Deutschland bestätigt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte bereits gestern den Verdacht bei einem Wildschwein-Kadaver festgestellt, der nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neisse-Kreis (Brandenburg) gefunden wurde.
Die virologische Untersuchung einer Probe des Kadavers im nationalen Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigte nun den Erstverdacht.
Was bedeutet dieser Befund für die Jägerinnen und Jäger in Hessen?
Die hessischen Jägerinnen und Jäger sollten das Schwarzwild sowohl auf dem Ansitz als auch auf den Drückjagden im Herbst und Winter weiterhin scharf aber waidgerecht bejagen, um die Ausbreitung der ASP bei einem möglichen Ausbruch einzudämmen. Alle erfolgversprechenden Jagdmethoden sollten unbedingt genutzt werden, um den Schwarzwildbestand zu reduzieren.
Der LJV verweist diesbezüglich auf das Merkblatt zur Schwarzwildbejagung:

Download: Merkblatt Schwarzwildbejagung
Verendet aufgefundenes Schwarzwild sollte unbedingt mittels eines Tupfers beprobt werden, damit ein mögliches Auftreten frühzeitig erkannt wird. Alle Informationen und Downloads finden Sie auf der
LJV-Themenwebseite zur Afrikanischen Schweinepest.
Dort finden Sie auch die DJV-Broschüre "Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest" mit allen Informationen um die Symptome und Erkennung der ASP sowie anatomische Auffälligkeiten, Verlaufsformen und Übertragungswege, Präventionsmaßnahmen und Hinweise für den Ernstfall.
Download: Broschüre Wissenswertes zur ASP
In der Broschüre weist der DJV u. a. darauf hin, dass über kontaminierte Trophäen, Fleisch, Werkzeuge, Kleidungsstücke oder Transportfahrzeuge aus Risikogebieten das ASP-Virus eingeschleppt werden kann. Die Virus-Ausscheidungen z. B. über Schweiß oder andere Sekrete können in der Regel 20 bis 60 Tage hochinfektiös sein.
Deshalb gilt:

  • Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in Risikogebiete.
  • Nach einer Jagdreise ins ASP-Risikogebiete müssen ALLE Gegenstände, die mit Schwarzwild in Kontakt gekommen sein könnten, gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
  • Auf die Einfuhr von Teilen und Erzeugnissen von Schwarzwild oder sonstigen Hausschwein- oder Schwarzwildprodukten sollte unbedingt verzichtet werden.

Der LJV wird fortlaufend über die Entwicklungen der ASP in Brandenburg informieren. Über den LJV-Newsletter erhalten Sie tagesaktuell alle Informationen.
Herzliche Grüße
Markus Stifter
Pressesprecher

 
 
Info vom 07.09.2020
Apfelbaum-Pflanzaktion 2020
 
   

Auch in diesem Herbst findet wieder die Apfelbaum-Pflanzaktion der Kelterei Heil statt.

Dieses Jahr können Sie unter sieben verschiedenen Hochstamm-Apfelbaumsorten auswählen.
Jeder Baum kostet 17,50 Euro:

•   Rheinischer Winterrambur
•    Jakob Fischer
•    Gewürzluiken
•    Goldrenette von Blenheim
•    Boskoop
•    Berner Rosenapfel
•    Heuchelheimer Schneeapfel

 
 

Falls Sie Interesse haben, können Sie die Bäume bis spätestens 22.10.2020 im Internet bestellen unter:

httpsss://kelterei-heil.de/aktion/apfelbaum-pflanzaktion   Hier finden Sie auch eine Sortenbeschreibung der Bäume.

Die Baumausgabe ist am Samstag, den 7.11.2020.

 
 
Info vom 02.09.2020
Hygienemaßnahmen für Gesellschaftsjagden
 
 

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Hygienehinweise für die Planung und Durchführung von Gesellschaftsjagden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie veröffentlicht:
Download: Corona-Hygienehinweise Gesellschaftsjagden

Corona-Maßnahmen in Hessen:

  • Ab dem 15. September 2020 gibt es keine kostenlosen Tests mehr für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten.
  • Nach Reisen in Risikogebiete, die vor Antritt schon Risikogebiet waren, soll es keinen quarantänebedingten Verdienstaufall mehr geben.
  • Großveranstaltungen, für die kein Hygienekonzept eingehalten werden kann, bleiben bis zum 31.12.2020 untersagt.

Alle Informationen zur Corona-Situation sowie die aktuellen Verordnungen finden Sie auf folgender Informationsseite:
httpsss://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

 
   
 
Info vom 21.08.2020
Ossi Schreiner
 
 
 
   
 
Info vom 21.08.2020
Liebe Jägerinnen und Jäger
 
  das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) appelliert mit dem beigefügten Schreiben an Jagdausübungsberechtigte, Proben von Indikatortieren zur Früherkennung eines ASP-Eintrags zur Verfügung zu stellen.
Das Schreiben finden Sie anbei zum Download:
Schreiben des HMUKLV vom 20.08.2020
Wenn Sie Anregungen, Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge zum Verfahren haben, bittet der LJV um Mitteilung bis zum 11.09.2020.
 
   
 
Info vom 18.08.2020
Änderungsentwurf des Bundesjagdgesetzes
 

 

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist festgehalten, dass das Hessische Jagdgesetz nicht geändert werden soll.
Dem steht der Entwurf des geplanten Bundesjagdgesetzes allerdings im wesentlichen Punkt "Wald mit Wild" entgegen.

Argumente des DJV und LJV finden Sie in der DJV-Broschüre "Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt" sowie in der LJV-Veröffentlichung "Intelligente Jagdstrategie statt Jagen nach dem Gießkannenprinzip".

 
   
 
Info vom 10.08.2020
BJG - aktuelle Fassung und Referentenentwurf
 
  Liebe Jägerinnen und Jäger,
der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) hat eine Pressemitteilung zum "Änderungsentwurf des Bundesjagdgesetzes" sowie eine aktualisierte Version der Gegenüberstellung (Synopse) zwischen der aktuell gültigen Fassung des Bundesjagdgesetzes (BJG) und des vorliegenden Referentenentwurfes veröffentlicht.
Download: Gegenüberstellung BJG
Der DJV und die Landesjagdverbände beabsichtigen eine Stellungnahme abzugeben. Falls Sie hierzu Anregungen und Bemerkungen haben, senden Sie uns diese bitte unverzüglich an: info@ljv-hessen.de
 
   
 
Info vom 20.07.2020
"So gelingt die Erntejagd"
 
 

Hinweise der Berufsgenossenschaft zur richtigen Ansprache des Jagdleiters und Ausführung von Erntejagden finden Sie hier:
Erntejagd
Auch für die Jagd auf Schalenwild und Niederwild hält die BG nützliche Informationsbroschüren bereit:
Schalenwildjagd

Niederwildjagd

Die Broschüren sind ebenfalls online auf der Homepage der SVLFG abrufbar.
   
 
   
 
    17.07.2020

 
  Wolfsmanagement muss aktueller Situation angepasst werden

Nachdem am 10. Februar 2020 für die Region rund um Ulrichstein im Vogelsbergkreis und am 13. März 2020 für das Gebiet rund um das „Stölzinger Gebirge“ in Nordhessen jeweils eine Wölfin als standorttreu bestätigt werden konnte, fordert der Landesjagdverband von Umweltministerin Priska Hinz eine kritische Überprüfung und Anpassung des hessischen Wolfsmanagements.

Das im Dezember 2019 geänderte Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass Wölfe entnommen werden können, wenn sie wiederholt den empfohlenen Schutz überwinden und dabei ernste wirtschaftliche Schäden anrichten. Die Stölzinger Wölfin hat bereits fünf Mal einen ordnungsgemäßen Herdenschutz überwunden und mehrere Weidetiere, u. a. Schafe, Ziegen, Lämmer sowie ein Kuhkalb getötet.

„Es ist nun dringend geboten konkret zu regeln, wann ein verhaltensauffälliger Wolf in Hessen entnommen werden kann, so wie es etwa der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies getan hat. Ein klarer Handlungsplan, der genau vorsieht, wie oft ein Wolf eine ordnungsgemäße Einzäunung überwunden haben muss und wie viele Weidetiere einen ernsten wirtschaftlichen Schaden darstellen, ist nun dringend erforderlich“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.

Bei Weidetierhaltern, Landwirten und auch Pferdehaltern herrscht derzeit eine große Verunsicherung: Kann ich meine Tiere nachts noch auf der Weide lassen? Denn wenn ein Wolf gelernt hat eine ordnungsgemäße Einzäunung von Weidetieren zu überwinden, wird dieses Verhalten von möglichen Jungtieren erlernt und übernommen.

Die Jägerschaft fordert zudem weiterhin klare Regelungen, wie Hundeführer sich bei der Nachsuche oder auf den herbstlichen Drückjagden verhalten sollen, wenn ihre Hunde von einem Wolf angegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen


Markus Stifter Pressesprecher

 
   
 
Info vom 18.06.2020
Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffenrechts
   
 
  Schalldämpfer, Nachtsichttechnik, Abfrage beim Verfassungsschutz: DJV und FWR erläutern, was neu ist.
Zusammengestellt sind Antworten auf die 29 häufigsten Fragen zur Änderung des Waffenrechts.
Hier finden Sie das Frage-Antwort-Papier
 
   
 
Info vom 17.06.2020
Hegeabschuss mit Seltenheitscharakter
 
Perückenbock
Perückenbock
Perückenbock


Ein alles andere als alltägliches Erlebnis hatte Michael Streng Ende April.

Er erlegte einen Perückenbock, eine Rarität der Natur. Auffällig war, dass der Bock offensichtlich die Orientierung verloren hatte und sich um die eigene Achse drehte. Bei genauerem Hinsehen wurde klar, dass das Gehörn des Bockes extrem stark verwuchert war. Die Wucherungen hatten bereits beide Lichter verdeckt.

Zu einer solchen Abnormität des Gehörnwuchses kommt es durch das Fehlen der Testosteronausschüttung (durch Krankheit, Verlust oder Verletzung der Testikel), wodurch der Rehbock nicht mehr in der Lage ist, ein einwandfreies Gehörn zu bilden.

Streng erklärt, dass ein Perückengehörn nichts anderes ist, als ein Gehörn, das unbegrenzt weiterwächst und zum qualvollen Verenden des Rehbocks führt.

Der geschätzt fünfjährige Bock ist zuvor nicht im Revier aufgefallen. Er hatte keine ersichtlichen Hoden, war nicht abgemagert, Fliegenmaden hatten sich aber bereits eingenistet. Durch den Abschuss wurde dem Tier ein langer Leidensweg erspart.

Wir hoffen den Perückenbock auf der kommenden Hegeschau zu sehen.
Waidmannsheil!

 
   
 
Info vom 16.06.2020
Zeckenschutz
   
 
 

Sie lieben hohes Gras, feuchte Waldränder und Laub- und Mischwälder mit krautigen Unterwuchs. Überall dort, wo Wild wechselt und Kleintiere vorkommen, also auch in Gärten und Parks liegen Zecken auf der Lauer.

Die Monate März bis Oktober gelten als Zeckensaison, aber bereits ab + 7 Grad sind Zecken aktiv. Zecken können durch ihren Stich vor allem zwei Krankheiten übertragen, die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose.

Menschen in grünen Berufen sind besonders gefährdet, einen Zeckenstich zu erleiden.

Über den Internetauftritt der SVLFG erhalten Sie Hinweise zum Schutz und Informationen über Risiko,
Übertragungsweg und Folgeerkrankungen.

Hier gehts zur Homepage der SVLFG

   
 
Info vom 08.06.2020
Jungjägerlehrgang 2020/2021
   
 
 

Am Samstag, 06.06.2020, hat der Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung
auf die Jägerprüfung begonnen.
16 potenzielle Jungjägerinnen und Jungjäger werden und Einhaltung der umfangreichen Hygienevorschriften in den Schulungsräumen in Limburg-Lindenholzhausen im theoretischen Unterricht ausgebildet.
Aufgrund der coronabedingten Auflagen findet die Ausbildung dieses Jahr in Kleingruppen statt, die sich wechselweise alle 14 Tage zur Vorbereitung auf das Grüne Abitur treffen.

Ein herzlichen Dank an alle Ausbilder und den Kursteilnehmern viel Spaß und Waidmannsheil!

 
   
 
Info vom 08.06.2020
Jagdhundekurs 2020
   
 
  Am Samstag, den 06.06.2020, startete der diesjährige Jagdhundekurs unter der Leitung von Herrn Thomas Muth.

Trotz coronabedingter Auflagen und verzögertem Beginn freuen wir uns, dass 19 Teams am Lehrgang zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeits- prüfung (BP) teilnehmen.

Wir bedanken uns beim Lehrgangsleiter für sein Engagement wünschen allen Gespannen viel Suchenglück!

 
   
 
Info vom 04.06.2020
Merkblatt des BKA zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten
   
 
  Das Bundeskriminalamt hat ein Merkblatt zur waffenrechtlichen Bewertung, Definition und Umgangspflichten zur Nachtsichttechnik veröffentlicht, das zum Download bereitsteht.
 

 
Info vom 14.05.2020
Nachtrag: Vorbeugende Maßnahmen einer forcierten Schwarzwildbejagung
   
 

  Landkreis Limburg-Weilburg

Der Landrat
   

Landkreis Limburg-Weilburg, Der Kreisausschuss, Postfach 1552, 65535 Limburg

Kreisbauernverband Limburg - Weilburg Jägervereinigung Oberlahn
Jagdclub Limburg
Städte und Gemeinden
des Landkreises Limburg - Weilburg

  Amt


Fachdienst
Auskunft erteilt
Zimmer
Durchwahl
Telefax
E-Mail
Postanschrift und Fristenbriefkasten
  Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Amtsleiter
Eckart Mascus
235
06431 296-5964 (Zentrale: -0) 06431 296-5965
e.mascus@Limburg-Weilbur
g.de

Schiede 43, 65549 Limburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Schreiben vom 3. April 2020 zu den Bejagungsschneisen auf landwirtschaftlichen Flächen hat zu einem positiven Echo geführt, aber auch zu Missverständnissen, auf die wir hier noch einmal eingehen möchten.

Das Anlegen von Bejagungsschneisen auf landwirtschaftlichen Flächen ist freiwillig. Es gibt für landwirtschaftliche Betriebe keinerlei Verpflichtung dies zu tun. Landwirte/innen erhalten zwar für Bejagungsschneisen innerhalb ihrer Schläge (es müssen keine neuen Schläge angelegt werden) auch die Betriebsprämie, genau so, als hätten sie die Fläche mit Marktfrüchten oder Futterpflanzen bestellt. Die Betriebsprämie ist jedoch keinesfalls als Ausgleich für einen Ertragsausfall auf diesen Flächen zu betrachten. Die Betriebsprämie erhält der Landwirt in jedem Fall, ob Bejagungsschneise oder Marktfrucht-/Futterfläche.
Der Ertragsausfall auf Bejagungsschneisen ist deshalb grundsätzlich auch ein Verlust für den/die Landwirt/in. Insoweit ist die Frage ob und wer den landwirtschaftlichen Betrieben gegebenenfalls einen solchen Ertragsausfall erstattet Verhandlungssache zwischen Landwirtschaft und Jagdpächtern/innen.
Sollten bei Ihnen Bejagungsschneisen sinnvoll sein, dann besteht unsere Hoffnung darin, dass sich Landwirte/innen und Jagdpächter/innen in gutem Kontakt miteinander darauf verständigen, ob, und wenn ja dann wo und welche Maßnahmen in den Gemarkungen gemeinsam realisierbar sind.

Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.
Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Im Auftrag


   
 
Info vom 11.05.2020
Info der Landestierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin
   
 

Sicherung von jungen Wildtieren beim Mähen
In Kürze beginnt wieder die Zeit, in der erstmals die Wiesen gemäht werden. Da viele Tiere im Frühjahr Wiesen als Schutz für ihre Brut oder die Jungtiere nutzen, gilt es diese zu schützen, wenn die Mahd durchgeführt wird. Betroffen sind unter anderem Feldhasen, Fasane und Rebhühner. Aber auch Rehe legen ihren Nachwuchs bevorzugt im dichten Gras der Wiesen ab. Damit sind gerade sie leider immer wieder einem erhöhten bzw. tödlichen Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Die LBT bittet deshalb Landwirte, in Kooperation mit den Jagdpächtern und ggf. Freiwilligen, geeignete Vorsorge zu treffen, dass keine Tiere in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese Vorsorge gehört nach Ansicht der Landestierschutz- beauftragten zu einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft. Dabei empfiehlt sich folgender Ablauf:

 
 
  1. Jagdpächter informieren und Termine für die Mahd abstimmen
Wildtierrettung kann nur in Kooperation erfolgen. Die Sondersituation „Mahd“ braucht vor allem rechtzeitige, gegenseitige Information. Da alle Maßnahmen kurzfristig vor dem Mähen durchgeführt werden müssen, um erfolgreich zu sein, bedarf es guter Planung und Abstimmung zwischen allen Beteiligten.

2. Mähen von innen nach außen
Eine solche Vorgehensweise ermöglicht vielen Tierarten wie zum Beispiel Fasanen und Hasen die Flucht.

3. Schnitthöhe begrenzen
Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage bringt die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der Brut- und Setzzeit zusätzlichen Erfolg.

4. Vergrämen
Vergrämen kann kostengünstig mit Knistertüten, Flatterbändern oder Wildscheuchen durchgeführt werden. Diese sollten am Abend vor der Mahd aufgestellt werden. Erfahrungsgemäß reicht es aber nicht als alleinige Maßnahme.

5. Absuchen der Wiesen
Das direkte Absuchen der Wiesen insbesondere nach Rehkitzen unmittelbar vor der Mahd ist unter Einhaltung der Vorgaben der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus weiterhin möglich, sofern die beteiligten Personen die erforderlichen Distanzen während der gesamten Suche (also von der Anfahrt über die Absprache und Durchführung der Suche bis zur Abfahrt) einhalten.
Auch mit technischem Gerät wie Drohnen kann gesucht werden. Hierzu bedarf es in der Regel einer Genehmigung gemäß Luftverkehrsordnung.

6. Wildretter am Traktor einsetzen
Hierzu gibt es vielfältige Möglichkeiten, von - durchaus auch kostengünstig - selbst gebaut (Anleitungen findet man in der landwirtschaftlichen Presse), bis hin zum Infrarotgerät.
Das Vermeiden von Kitzverlusten ist auch im Sinne der Landwirte, denn tote Tiere im Futter können auch zu tödlichem Botulismus führen.
Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. welche Kombinationen davon angewandt werden, kann der Landwirt natürlich selbst entscheiden und ist auch von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen (Straßen, Waldrand oder Schutzgebiet in der Nähe, Größe der Fläche etc.) abhängig. Allerdings sind Kombinationen aus 2 Methoden oft am erfolgreichsten.

Hintergrund:
Wie viele Wildtiere pro Jahr der Mahd zum Opfer fallen, ist nicht gesichert. Schätzungen liegen bei bis zu 200.000 Rehkitzen und anderen Tieren bis in die Millionenhöhe.
Kitzverluste durch Mahd können zudem geschätzt 25% der Gesamtverluste durch Fallwild beim Rehwild erreichen, wenn keine Maßnahmen zur Verlustminimierung ergriffen werden.
 
   
 
Info vom 24.04.2020
Kitzrettung in Zeiten von Corona
   
 

LJV-Geschäftsführer Alexander Michel informirt zur aktuellen Rechtslage:

"An den durch das Land Hessen verordneten Kontaktbeschränkungen hat sich trotz der jetzigen Lockerungen für den Einzelhandel bisher nichts geändert. Es gilt nach wie vor, dass Personen sich nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen und dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten haben.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Verein Norddeutsche Wildtierrettung erläutern in einem Artikel im Hessenjäger Mai 2020 auf Seite 30, wie die Kitzrettung trotz Kontaktverboten aufgrund der Corona-Krise möglich ist.

Diesen Artikel möchten wir Ihnen vorab als Service-Information zur Verfügung stellen."

 
   
 
Info vom 09.04.2020
Infos des LJV
   
 
 

Liebe Jägerinnen und Jäger,

soeben wurde dem LJV ein Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesinnenministeriums bekannt. Demnach sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sowie der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht die ausgesprochene Privilegierung der Jägerschaft gegenüber anderen Teilen der Bevölkerung als hohe Anerkennung, zugleich aber auch als gesellschaftlichen Auftrag für einen konkreten Beitrag, insbesondere zur Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bundesrepublik Deutschland an.

Die Jägerschaft stehe damit – mehr als sonst und auch weit über das normale Maß hinaus – in der Pflicht und Verantwortung, sich gemäß § 1 Abs. 2 BJagdG für den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vor Wildschäden und wildbedingten Ernteausfällen einzusetzen.

Für die Jägerschaft biete sich hier auch die Chance, in breiten Bevölkerungsschichten die Akzeptanz für das Jagdwesen zu verbessern, so das Bundeslandwirtschaftsministerium.

Das Schreiben wurde an die Obersten Jagdbehörden der Länder sowie Jagdliche Verbände gerichtet.

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Markus Stifter Pressesprecher

 
   
 
Info vom 07.04.2020
„ASP und Nachtsichttechnik“ Infos des LJV
   
 


Im heutigen Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen (Nr. 15/2020) wurde das "Gesetz zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest", über das wir bereits berichtet haben, mit heutigem Datum veröffentlicht und tritt damit am 04.04.2020 in Kraft.
Ab diesem Datum ist es in Hessen zulässig, bei der Bejagung des Schwarzwildes Nachtsichttechnik zu nutzen, soweit sie nach § 40 Abs. 3 Satz des Waffengesetzes zulässig ist. Bitte achten Sie beim Erwerb auf die Empfehlungen des DJV.

Link: Empfehlungen des DJV

Künstliche Lichtquellen und Infrarotverstärker bleiben verboten
Künstliche Lichtquellen, die mit der Waffe verbunden sind, bleiben weiterhin verboten. Dazu zählen auch Infrarotaufheller, die in vielen Restlichtverstärkern eingebaut sind. Daher dürfen solche Geräte (auch wenn der Infrarotaufheller ausgeschaltet bleibt) nicht auf der Waffe angebracht werden.
 
Verwendung von Wärmebildvorsatzgeräten
Das Waffengesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt. Hinsichtlich der Verwendung von Wärmebildvorsatzgeräten bestanden in der jüngsten Diskussion Zweifel bezüglich deren Zulässigkeit. Nach den uns vorliegenden Informationen arbeitet derzeit das Bundesinnenministerium an einem Merkblatt zur Verwendung von Nachtzielgeräten/Wärmebildvorsatzgeräten. Wenn dieses vorliegt, werden wird darüber aktuell informieren. Gleichwohl haben wir in diesem Zusammenhang auch das Hessische Innen- und Umweltministerium angefragt, um größtmögliche Rechtssicherheit für die Jägerschaft zu erlangen. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir diese zeitnah auf unserer Homepage und über den LJV-Newsletter veröffentlichen. Soweit möglich, empfehlen wir daher mit der Anschaffung bis zu einer Klarstellung abzuwarten.

Download: Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2020

 
   
 
Info vom 07.04.2020
Mitteilung des LJV
   
 
 

Am 4. April 2020 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 16/2020) verkündet.
Es gelten jetzt folgende Änderungen:

  • Rotwild: Schmalspießer und Schmaltiere sind künftig vom 1. April (statt ab dem 1. Mai) bejagbar
  • Dam- und Sikawild: Schmalspießer und Schmaltiere sind nun vom 1. April bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Januar bejagbar
  • Muffelwild: Jährlingswidder und Schmalschafe: vom 1. April bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Januar
  • Rehwild: Schmalrehe vom 1. April bis 31. Januar, Rehböcke vom 1. April bis 31. Januar

Bitte beachten Sie: Die verlängerten Jagdzeiten sind noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen veröffentlicht. Die neue Jagdzeit tritt erst einen Tag nach Verkündung in Kraft. Der LJV wird zeitnah darüber informieren, ab wann die neue Jagdzeit Gültigkeit erlangt.

Download: Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2020

Bitte beachten Sie:

Die vorverlegten Jagdzeiten gelten nur, sofern für die jeweilige Wildart schon ein gültiger Abschussplan vorliegt. Dabei obliegt es jedem Jagdausübungsberechtigten selbst, dem betroffenen Schalenwild einen Monat mehr Ruhe zu gönnen.
Wir verweisen weiterhin auf unsere ausführliche Pressemitteilung vom 3. April 2020, aus der eindeutig hervorgeht, dass der LJV eine Vorverlegung der Jagdzeit auf den April aus fachlichen und sachlichen Gründen abgelehnt hat:

PM: Grünes Umweltministerium zeigt wieder einmal sein wahres Gesicht

 
   
 
Info vom 07.04.2020
Empfehlung des LJV
   
 
 

Liebe Jägerinnen und Jäger,
sollten Sie als Jagdausübungsberechtige ein Schreiben erhalten, in dem auf die Bedrohung des Waldes durch den Klimawandel hingewiesen und zur Unterstützung der Wiederbewaldung durch einen konsequent frühen Beginn der Jagdzeit im April aufgerufen wird, können Sie wie folgt argumentieren:

  • Die Auswertung der Streckenergebnisse aus den vergangenen drei Jahren ergibt eine flächendeckende Erfüllung der Abschusspläne in Hessen.
  • Die bisher gültigen Jagdzeiten ab dem 1. Mai sind bei einer intensiven Jagd mehr als ausreichend, um die Abschussvorgaben zu erfüllen, wie z. B. auch nach dem Orkan „Kyrill“ deutlich wurde.
  • Statt den nun weiter ausgedehnten Jagdzeiten fehlt bis heute ein Eingehen auf die notwendige Lebensraumgestaltung von Wald und Wild, es stehen ausschließlich ökonomische Interessen im Fokus.
  • Der LJV hatte bereits im vergangenen Jahr ein 4-Punkte-Papier vorgelegt, nachdem die Bejagung schwerpunktmäßig dort erfolgen soll, wo Schäden festgestellt wurden, an Neuanpflanzungen oder dort, wo die natürliche Verjüngung des Waldes vorangetrieben werden soll. Dazu sollen Jagdausübungsberechtigte und Hegegemeinschaften in die Planungen einer schwerpunktmäßigen Bejagung mit einbezogen werden. Im Gegenzug müssen in weniger gefährdeten Waldbereichen Wildruhezonen mit Grünlandflächen zur Äsung eingerichtet werden und spezielle Verbissgehölze wie Weiden, Aspen, Pappeln und Eberesche angelegt werden.
  • Auf Basis der von den Hegegemeinschaften erstellten Lebensraumkonzepte und der Jägerschaft vor Ort werden andere Einflussfaktoren, wie z. B. der Freizeitdruck analysiert und in waldbauliche Planungsmaßnahmen mit einbezogen. So können attraktiv gestaltete und gut ausgebaute und beschilderte Wanderwege zu einer Reduzierung von Stressfaktoren auf das Wild führen und damit Wildschäden weiter verringern.

FAZIT:
Die nur eindimensionale Betrachtung und eine beim Rehwild auf zehn Monate ausgedehnte Jagdzeit führen zu mehr Stress bei allen uns anvertrauten Wildarten und zusätzlich zu einem erhöhten Fehlabschussrisiko und sind daher abzulehnen!
Jeder hat es selbst in der Hand, dem betroffenen Schalenwild einen Monat mehr Ruhe zu gönnen und jeder Jagdausübungsberechtigte bestimmt letztlich selbst, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Jagdzeiten er sein Wild erlegt.

 
   
 
Info vom 03.04.2020
Zu Ostern ist der Hase los...
   
 
 

Hasenbestände in Hessen weiter stabil 03.04.2020 (Bad Nauheim).

In vielenhessischen Revieren sind derzeit die Jäger auf der Pirsch allerdings nicht mit der Flinte, sondern mit großen Suchscheinwerfern, Fernglas, Papier und Bleistift. Auch wenn in diesem Frühjahr die Hasenzählung aufgrund der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus vielerorts nur allein oder mit Familienmitgliedern möglich ist, werden in den Abendstunden auf Hessens freien Feldflächen Hasen gezählt. Bei dem derzeit noch niedrigen Bewuchs können die Hasen auf bis zu 170 Metern sicher erkannt und gezählt werden. Ihre Augen leuchten hellrot, wenn sie angestrahlt werden. So sind sie gut von anderen Wildtieren wie Füchsen oder Rehen zu unterscheiden.

Die Auswertung der Hasenzählung 2019 liegt bereits vor: Demnach ist der Hasenbesatz in Hessen weiterhin stabil und entspricht ebenso wie die Zuwachsrate dem bundesweiten Durchschnitt.

In den hessischen WILD-Referenzgebieten gab es im Frühjahr 2019 im Mittel 12,86 Hasen und im Herbst 18,24 Hasen pro 100 Hektar Offenlandfläche. Durch den stabilen Hasennachwuchs konnte eine Zuwachsrate von 11,58 % erreicht werden. Die Besatzzahlen sowie die Zuwachsrate entsprechen dabei den Werten aus dem vergangenen Jahr, dies bestätigt einen konstanten Besatz. In einem sehr waldreichen Bundesland wie Hessen kommen die Feldhasen zwar flächendeckend vor, bevorzugen aber als Steppentiere die stark landwirtschaftlich geprägten Regionen. Die in Hessen seit Jahrzehnten bekannt guten Niederwildbereiche (Waberner Senke, Gießener Becken, Wetterau, Reinheimer Becken, Main-Ebene und das Hessische Ried) weisen in der Rückschau zu den hohen Besätzen der siebziger Jahre immer noch einen vergleichsweise hohen Besatz auf in anderen Landesteilen hingegen bleiben die örtlichen Besätze auf geringerem Niveau.Gerade in der Wetterau kommen in reinen Feldrevieren teilweise bis zu 80 Hasen pro 100 Hektar vor, in waldreichen Regionen können allerdings nur 3 - 5 Hasen pro 100 Hektar gezählt werden.
  Die Hasenzählung wurde erstmal 1989 vom Landesjagdverband Hessen e. V. initiiert. Seit 31 Jahren zählen die Jägerinnen und Jäger in Hessen auf freiwilliger Basis zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst die Hasenbestände. LANDESJAGDVERBAND Hessen e.V. gesetzlich anerkannter Naturschutzverband Mitglied im Deutschen Jagdverband 61231 Bad Nauheim Am Römerkastell 9 Postanschrift: 61216 Bad Nauheim Postfach 16 05 Pressesprecher: Markus Stifter (06 11) 880 209-40 Fax: (06 11) 880 209-44
Email: markus.stifter@ljv-hessen.de   Internet: www.ljv-hessen.de

Hintergrundinformationen: Schwankungen in Wildtierbesätzen sind normal und werden durch viele Faktoren beeinflusst (Beutegreifer, Witterung, Krankheiten, etc.). Solche Schwankungen zeigen aber auch Veränderungen in der Landschafts-struktur und in der Landnutzung unserer Kulturlandschaft auf. Weder auf Landesebene noch regional kann von einer generellen Gefährdungnoch von einer pauschal guten Situation für Feldhasen gesprochen werden. Das „Gesetz des Örtlichen“, die lokalen Bedingungen, entscheiden über den jeweiligen Hasenbesatz.

Mit freundlichen Grüßen

MarkusStifterPressesprecher Landesjagdverband Hessen e. V.

 
   
 
Info vom 03.04.2020
Vorbeugende Maßnahmen einer forcierten Schwarzwildbejagung
   
 
  Landkreis Limburg-Weilburg

Der Landrat
   
 
   
 
  

Guten Tag,
auch in den momentan bedrückenden Zeiten der Coronakrise dürfen wir andere wichtige Dinge nicht aus dem Blick verlieren. Dazu gehört für uns alle die Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland. Im März 2020 ist es ca. 65 km hinter der deutsch-polnischen Grenze in einem Hausschweinebestand mit mehreren tausend Tieren zu einem ASP-Ausbruch gekommen: Der gesamte Bestand musste, daraufhin gekeult werden. Neueste Funde von auf ASP positiv getestetem Fallwild befanden sich auf polnischer Seite nur noch 10 km von der Grenze zu Brandenburg entfernt.

So dürfen wir, Sie als Landwirt und Tierhalter und wir als Veterinäre, im Einklang mit den Jagdausübungsberechtigten (JAB) in Ihrer Jagdgenossenschaft, keinesfalls den Fokus hierauf verlieren und müssen vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um eine Verschleppung zu verhindern und eine schnelle Verbreitung der Seuche ein-zudämmen.
Dazu gehört auch die möglichst effektiv gestaltete Bejagung des Schwarzwildes, um es im Zaum zu halten, denn je niedriger die Tierzahl pro Fläche, desto langsamer ist die Geschwindigkeit einer Seuchenausbreitung.

Deshalb wenden wir uns als Amt für den Ländlichen Raum mit den Fachdiensten Veterinärwesen und Verbraucherschutz und Landwirtschaft mit einer dringenden Bitte an Sie: Gerade jetzt, unmittelbar vor der Aussaat von Sommergetreide, Leguminosen und vor allem Mais, sollten bitte folgende Dinge beachtet werden:

  • Die Maisaussaat sollte weiterhin mittels Einzelkornsaat in den üblichen Reihenabständen erfolgen, um das Drücken von Sauen aus dem Mais nicht zusätzlich zu erschweren und Treiber und Jagdhunde nicht unnötig zu gefährden. Wir bitten auf das ungeordnete Drillen zu verzichten.
  • Schon bei der Saat sollten Sie Schussschneisen zur Jagderleichterung anlegen. Dies spart zum einen Saatgut ein, zum anderen sind die Sauen so bereits frühzeitig an diese Abschnitte gewöhnt und sehen diese nicht als Gefahrenbereich an.
  • Die Schussschneisen können mit Kleesaat oder einer niedrig wachsenden für derartige Schneisen geeigneten Saatmischung eingesät werden. Klee ist auch dann noch für Schwarzwild attraktiv, wenn Mais und Sommergetreide in der Milchreife sind. Gerade in der trockenen Jahreszeit bietet das Angebot oben erwähnten Saftfutters eine gute Möglichkeit, Schwarzwild auf die Schneisen zu locken.
    Beim Anlegen der Schussschneisen sollte beachtet werden, dass
  • die Kopfseiten des Schlages durch Mais blickdicht eingesät sind, um Störungen von außen und Wind fernzuhalten,
  • die Hauptwindrichtung beachtet wird, so dass die JAB möglichst oft auf Schwarzwild mit Erfolgsaussichten ansitzen können und ein vereinfachtes Angehen möglich ist,
  • sie sich vorzugsweise in der Nähe eines Hauptwechsels befinden, um unnötigen Wildschaden durch häufiges Ein- und Auswechseln zu vermeiden.
  • Die Schussschneisen sollten eine Breite von mindestens 10 m haben. Sinnvollerweise entwickelt man die Größe aus der Arbeitsbreite der zur Verfügung stehenden Bodenbearbeitungsgeräte und der Geometrie der Ackerfläche. Insgesamt soll die Fläche so groß sein, dass die Sauen sich als ganze Rotte auf dem Streifen aufhalten, um Fehlschüsse weitgehend auszuschließen.
  • Innerhalb der landwirtschaftlichen Schläge wird für die Bejagungsschneise, ebenfalls, wie für den betroffenen Schlag selbst, die Betriebsprämie gewährt, sofern die Größe der Schneise 20% der Gesamtfläche des Schlages nicht übersteigt. Es ist somit nicht erforderlich, für die Bejagungsschneise einen eigenen Schlag zu bilden. Darüber hinaus ist es auch möglich, eine Bejagungsschneise als gesonderten Schlag anzulegen und diesen dann als ökologische Vorrangfläche oder aber im Rahmen des Agrarumweltprogramms bei der Förderbehörde anzumelden.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihren ortsansässigen Jagdgenossenschaften und Jagdpächtern auf, um gemeinsam gut umsetzbare und wirksame Lösungen zu erarbeiten. Nur gemeinsam können wir effektive Maßnahmen im Kampf gegen die ASP und die weiter ansteigenden Schwarzwildzahlen ergreifen!

Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung und eine gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Jägerschaft und Amt.



 
   
 
Info vom 31.03.2020
Mitteilung des LJV
 
 

Im heute veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 13 vom 31. März 2020) wird die "Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung" verkündet. Das HMUKLV hat damit die vom Hessischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten (Urteil vom 12.02.2020) revidiert.
Demnach wird die Hessische Jagdverordnung vom 10. Dezember 2015 wie folgt geändert:

  • Juvenile Marderhunde sind ganzjährig bejagbar
  • Juvenile Füchse sind ganzjährig bejagbar
  • Steinmarder sind vom 16. Oktober bis zum 28. Februar bejagbar
  • Blässhühner sind vom 1. Oktober bis 15 Januar, sowie sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind, bejagbar.
 
 
Die Änderungen treten einen Tag nach Verkündung, am 1. April 2020 in Kraft.
Download: Gesetz- und Verordnungblatt Nr. 13/2020
Bereits lange vor Einführung der neuen Jagdverordnung hat der Landesjagdverband gegen die ideologisch geprägten Einschränkungen der Jagdzeiten protestiert und im September 2015 alle hessische Jägerinnen und Jäger zu einer großen Demonstration aufgerufen. Rund 3.500 Jägerinnen und Jäger haben lautstark vor der Hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden demonstriert. Seither wurde unerlässlich und auf allen politischen Ebenen gegen die sachlich nicht begründbaren Schonzeiten engagiert gekämpft. Das Urteil vom 12. Februar 2020 des Staatsgerichtshofes, aufgrund der Klage der FDP-Fraktion gegen die Jagdverordnung, bestätigte nun die sachliche Argumentation des Landesjagdverbandes.
Wir freuen uns gemeinsam mit der FDP und allen Jägerinnen und Jägern, die uns dabei unterstützt haben, über diesen großen Erfolg - insbesondere für das uns anvertraute Niederwild!
 
   
 
Info vom 26.03.2020
Trichinenproben - Informationen des Veterinäramtes:
   
 
 

Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation und den damit verbundenen Maßnahmen, um die Erregerverbreitung einzudämmen, wird das Forstamt Weilburg ab sofort seinen Publikumsverkehr deutlich einschränken. Herr Zehring hat uns heute darüber informiert.
Daraus ergeben sich bis auf weiteres neue Regularien für die Annahme von Trichinenproben. Bitte beachten Sie dies unbedingt und ich möchte Sie bitten, diese Informationen auch an die Jagdkollegen weiterzugeben.
Die Proben können jetzt wochentags nur nach telefonischer Voranmeldung bei Herrn Zehring zwischen 07:30 und 10:00 Uhr abgegeben werden.
Herr Zehring ist wie folgt telefonisch erreichbar: Forstamt Weilburg Kampweg 1, Tel.: 06471-6293412,
Mobil: 0160-4714226                          
Die Proben werden von Herrn Zehring vor dem Gebäude in Empfang genommen. Natürlich können aber auch weiterhin Proben in Hadamar außerhalb der Geschäftszeiten im Probenbriefkasten abgeben werden, zu den üblichen Geschäftszeiten nehmen wir die Proben auch persönlich entgegen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund

Im Auftrag
Dr. Kerstin Herfen, Amtstierärztin

Landkreis Limburg-Weilburg
Der Landrat
Amt für Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gymnasiumstraße 4, 65589 Hadamar
Telefon: 06431 296-5862
Fax: 06431 296-5868
E-Mail: dr.k.herfen@limburg-weilburg.de
Internet: www.Landkreis-Limburg-Weilburg.de

 
   
 
Info vom 24.03.2020
Informationen des LJV
 
     
 

Liebe Jägerinnen und Jäger,

in einer Pressekonferenz am Sonntag, 22. März 2020 informierte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier über weitere Beschränkungen von sozialen Kontakten zur Bekämpfung des Corona-Virus. Eine generelle „Ausgangssperre“ wurde in Hessen nicht beschlossen. Die Ausübung der Einzeljagd bleibt weiterhin möglich.

In Artikel 1 der Verordnung heißt es:

„Änderung der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März 2020 (GVBl. S. 161), geändert durch die Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20. März 2020, wird wie folgt geändert:„ §1


(1) Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

(2) Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dass Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.“

Die vollständige Verordnung können Sie unter folgendem Link herunterladen: Verordnung

Für die Jägerinnen und Jäger in Hessen bedeutet das:

Aus eigenem Interesse und zum Schutz von Menschen, die der Risikogruppe angehören, soll der Kontakt außerhalb des eigenen Haushalts auf ein nötiges Minimum reduziert werden.
Zusammenkünfte wie Vereinsversammlungen, Jägerstammtische oder auch das Treffen auf der Jagdhütte sollten bis auf Weiteres nicht mehr stattfinden. Bleiben Sie wenn möglich zuhause oder begeben sich nur einzeln zur Jagd ins Revier. Sollte ein Zusammentreffen von mehreren Personen wie z. B. nach einem Wildunfall nicht vermeidbar sein, achten Sie auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, reichen Sie sich nicht die Hände und halten sich an die bekannten Hygieneregeln.
Die Ausübung der Einzeljagd bleibt somit möglich. Bitte denken Sie daran, dass auch Gemeinschaftsansitze ab vier Jagdscheininhabern bereits eine Gesellschaftsjagd nach § 18 HJagdG darstellen. Wir bitten daher alles zu vermeiden, was gegen den Aufruf der Landesregierung verstoßen könnte, die Kontaktsituation bestmöglich zu minimieren.
Gleiches gilt auch für andere Tätigkeiten, wie z. B. Revierarbeiten, die Rettung von Jungwild nach Beginn der Mähsaison oder die Feldhasentaxation.
Sollten Sie selbst Krankheitssymptome verspüren oder Kontakt zu nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen gehabt haben, bleiben Sie bitte zuhause und wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt Ihres Landkreises.
Unterstützen Sie ältere oder vorerkrankte Jagdkameraden z. B. beim Einkaufen, damit diese so wenig wie möglich das Haus verlassen müssen.

Informieren Sie sich über den Hessenjäger oder die Homepage ljv-hessen.de über weitere Entwicklungen oder mögliche Folgeverordnungen.

Weitere wichtige Informationen und Downloads:

22.03.2020: Besprechung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Coronavirus

16.03.2020: Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland
Bericht auf unserer Homepage mit Video der Pressekonferenz vom 22.03.2020 mit Ministerpräsident Volker Bouffier
Artikel "Absage des Landesjägertages am 9. Mai 2020 in Gladenbach"
Übersicht: Absagen und Fragen zur Corona-Pandemie
Wir wünschen Ihnen, dass Sie in dieser schwierigen Zeit gesund bleiben.

Ihr LJV Hessen

 
   
 
Info vom 17.03.2020
DJV sagt Großveranstaltungen ab
   
 

Wegen Corona-Virus: Das DJV-Präsidium hat heute in einer Sondersitzung Bundesjägertag, Wettbewerbe im jagdlichen Schießen und weitere Veranstaltungen für das Jahr 2020 abgesagt. Der Seminarbetrieb ruht bis Ende Juni 2020. Zum Schutz seiner Mitglieder reagiert der DJV damit auf die Empfehlungen der Bundesregierung. 

(Berlin, 16. März 2020) Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes (DJV) heute in einer Sondersitzung alle für 2020 geplanten Großveranstaltungen auf Bundesebene abgesagt. Damit reagiert der Dachverband auf die Empfehlungen der Bundesregierung und die derzeit täglich größer werdenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Bundesländern. Das DJV-Präsidium hat sich zu diesem drastischen Schritt entschieden, weil die Gesundheit der Menschen Vorrang hat. Zudem will die Verbandsspitze den Druck von den Landesverbänden und ihren Untergliederungen nehmen, Qualifikationswettbewerbe durchzuführen - etwa im Jagdhornblasen oder im jagdlichen Schießen.

Folgende DJV-Großveranstaltungen wurden abgesagt:

  • DJV-Waldtagung am 22. April 2020
  • Großgoldschießen Süd (30. Mai 2020) und Nord (11. bis 13. Juni 2020)
  • Bundesjägertag vom 18. bis 19. Juni 2020
  • Sophie Award (inklusive Jagdblogger Camp) am 24. Juli 2020  
  • Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen vom 2. bis 5. September 2020

Der Bundesbläserwettbewerb wurde auf 2022 verschoben, damit die Qualifikationswettbewerbe 2021 stattfinden können. Weitere Informationen gibt es hier.  
Der Seminarbetrieb der DJV-eigenen Bildungsakademie ruht wegen der Corona-Krise vorerst ebenfalls bis zum 30. Juni 2020. Die abgesagten Veranstaltungen werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Weitere Informationen zu den betroffenen Veranstaltungen gibt es hier.  

Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter
Pressesprecher

 
     
 
Info vom 16.03.2020
Aktuelle Information
 
 
     
 


Liebe Mitglieder,

aus aktuellem Anlass wird die für den 28.03.2020 geplante Jahreshauptversammlung auf einen späteren Termin verschoben.

Aus gleichen Gründen hat sich der Vorstand dazu entschieden, die diesjährige Hegeschau am 25.04.2020 abzusagen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Bleiben Sie gesund
Ihr Vorstand der JVgg


 
 
   
 
Info vom 09.03.2020
Gut besuchter Jungjäger-Infoabend
 

 
Auch in diesem Jahr veranstaltete die JVgg Oberlahn zusammen mit dem JKL eine Informationveranstaltung für Jungjägerinteressierte.
Über 20 Teilnehmer verschafften sich einen Überblick zum Ablauf des Unterrichts und die verschiedenen Themenbereiche. Die Ausbildungleiter beantworteten Fragen rund um die Fachgebiete Wildtierkunde, Hege, Natur- und Tierschutz, Jagdrecht, Waffenkunde, Wildbretverwertung und Jagdliches Brauchtum.
Wir freuen uns über das große Interesse und hoffen zahlreiche Gesichter Anfang Juni - zum Start des Jungjägerkurses- wieder begrüßen zu dürfen!
   
 
  Alle Informationen zu unserem Aubildungsangebot in Theorie und Praxis finden Sie hier
   
 
Info vom 09.03.2020
Zweitklässler besuchen Dillhäuser Jäger
 
 


Ein Ausflug der besonderen Art - Schreibpulte werden gegen Hochsitz und Fernglas getauscht. Die 2. Klassen der Franz-Leuninger-Schule in Dillhausen freuten sich über eine Klassenführung im Revier Dillhausen. Die örtlichen Jäger nahmen sich viel Zeit und beantwortenen allerlei Fragen zu Wildtieren und Pflanzenwelt. Wie schön Sachkundeunterricht sein kann, lesen Sie hier im ausführlichen Bericht

Vielen Dank an die Dillhäuser Jägerschaft für das tolle Engagement!

   
 
Info vom 26.02.2020
Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar
 
 


Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.
Download: Auszug aus dem Gesetz-und Verordnungsblatt



   
 
Info vom 24.02.2020
Messe Alsfeld
 
   
 
Info vom 24.02.2020
Probleme bei Jagdschein -verlängerung, -erteilung
 
     
 

Hinweis des LJV:

Liebe Jägerinnen und Jäger,
mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.02.2020 trat das geänderte Waffengesetz einen Tag später in Teilen in Kraft. Der LJV berichtete: httpsss://ljv-hessen.de/waffengesetz-geaendert/
Der LJV hatte die Vorsitzenden der Jagdvereine sowie seine Mitglieder bereits am 23.01.2020 per Newsletter darüber infor-miert, dass anstehende Jagdscheinverlängerungen möglichst direkt nach Eintreffen des Haftpflichtversicherungsnachweises vorgenommen werden sollten.
Die oberste Jagdbehörde (HMUKLV) reagierte auf die Gesetzesänderung und wies darauf hin, dass ab sofort vor der Verlängerung oder Neuerteilung eines Jagdscheines die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgen müsse.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der LJV die Behörden auf diese Problempunkte hingewiesen und steht weiter in engem Kontakt mit dem hessischen Innen- und Umweltministerium.
Die Hessische Landesregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des geänderten Waffengesetzes in Bezug auf die nun geforderte Verfassungsschutzabfrage.
Der LJV ruft daher alle Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein am 31.03.2020 abläuft, dazu auf, zeitnah einen Verlängerungsantrag bei der zuständigen UJB zu stellen. Durch die noch anstehende Überprüfung beim Landesamt für Verfassungsschutz werden Sie den Jagdschein nicht wie gewohnt sofort in der Behörde verlängert bekommen, sondern müssen ein zweites Mal bei der Behörde vorstellig werden. Falls Ihnen die Behörde anbietet, den Jagdschein zu verlängern und dann zuzusenden, ist dies ein Service der jeweiligen UJB. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie ohne mitgeführten Jagdschein weder zur Jagdausübung noch zum Besuch des Schießstandes oder zum Kauf von Langwaffen oder -munition berechtigt sind.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

 
   
 
Info vom 13.02.2020
Argumentation des LJV bestätigterschrift
 


Am Dienstag, 11. Februar 2020, hat der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden sein Urteil im Verfahren über den Normenkontrollantrag der FDP-Fraktion Hessen gegen die Hessische Jagdverordnung verkündet und damit die sachlichen Argumente des LJV gegen eine Schonzeit von Jungfüchsen, Jungwaschbären und juvenilen Marderhunden bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat weiterhin bestätigt, dass das Jagdrecht insofern dem Tierschutzgesetz vorgeht, als die Jagd ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts ist.

Komplette Info:

   
 
Info vom 11.02.2020
Einladung zur Jahreshauptversammlung
 
 
Info vom 10.02.2020
Merkblatt: Was tun bei Verdacht auf einen Wolfriss?
 
Der LJV hat ein aktualisiertes Merkblatt "Was tun bei einer Wolfssichtung oder Verdacht auf einen Wolfriss" veröffentlicht:

Download Merkblatt Wolfssichtung

   
 
Info vom 30.01.2020
Wolfnachweise
 


Nachdem Mitte Januar 2020 nachgewiesen ein Wolf auf der A 60 an der Anschlusstelle Mainz-Drais überfahren wurde, bestätigt das HLNUG das es sich bei dem am 28.01.2020 in Frankfurt Sachsenhausen aufgefundene Tier ebenfalls um einen Wolf handelt.
Alle bestätigten Wolfsnachweise für Hessen finden sich in der Tabelle unter:
httpsss://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolf

 
     
 
Info vom 28.01.2020
Afrikanische Schweinepest
 
In der vergangenen Woche veröffentlichte der DJV eine Meldung, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) nur noch 12 Kilometer von Deutschland entfernt ist.
Der LJV hat daraufhin eine umfangreiche Themenwebseite zur ASP erstellt, die neben Links zum aktuellen Verbreitungsgebiet auch sämtliche Downloads wie Merkblätter, Probenbegleitscheine, Infobroschüren zur ASP sowie die entsprechenden

ASP- Merkblatt für Jäger
ASP- Vorsicht bei Jagdreisen
ASP Merkblatt: "Beprobung Indikatortiere"

 


Merkblätter zur Beprobung und Verhaltenshinweise finden Sie auch auf unsere Homepage unter Service/ Formulare
 
 
Info vom 25.01.2020
Vogelgrippe - Besondere Vorsicht geboten
Wie die Pressestelle des HMUKLV mitteilt, wurde in Brandenburg bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen. In Hessen wurden bislang keine Fälle festgestellt. Aufruf des Ministeriums:
„Auch Jägerinnen und Jäger können mithelfen, damit die Vogelgrippe sich nicht ausbreitet und erlegte Wildvögel dem Landeslabor in Gießen zur Untersuchung auf Geflügelpest zukommen lassen. Funde mehrerer verendeter Wildvögel sollten unverzüglich den Veterinärämtern vor Ort gemeldet werden, damit diese Tiere untersucht und gegebenenfalls schnell entsprechende Maßnahmen angeordnet werden können.“

Der letzte große Ausbruch der Vogelgrippe in Hessen war im Winter 2016/2017. Bei ca. 60 Wildvögeln und einem Zoovogel wurde die Krankheit festgestellt. Derzeit wandern viele Wasser- und Möwenvögel aus nordöstlicher Richtung nach Hessen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
httpsss://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest