Info vom 11.11.2021
LJV Hinweise zu Corona-Neuregelungen
   
 
   


Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der wieder ansteigenden Infektionszahlen hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen.


 
Die neuen Regelungen treten am 11. November 2021 in Kraft und sehen vor, dass bei allen 3G-Veranstaltungen der Negativnachweis für Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, nur noch über einen PCR-Test möglich ist. Ein Antigen-Schnelltest reicht dafür nicht mehr aus.

Treffen von mehr als 24 Personen in Innenräumen:
Wenn mehr als 24 Personen in Innenräumen zusammenkommen, gilt die verpflichtende Einführung der 3G-Regelung. Das bedeutet, dass der Zugang nur noch Personen gewährt werden darf, die entweder genesen oder vollständig geimpft sind oder einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen können. Des Weiteren ist in Innenräumen ein Abstands- und Hygienekonzept zu erstellen und einzuhalten. Weiterhin besteht eine Maskenpflicht bis zum Platz.

Jungjägerausbildung:
Für die Jungjägerausbildung gilt, dass Lehrgänge mit mehr als 24 Teilnehmern nur in Räumlichkeiten durchgeführt werden können, die die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes (Empfehlung 1,5 m) zwischen einzelnen Personen ermöglichen. Alle Teilnehmer und Ausbilder müssen entweder geimpft oder genesen sein oder sie müssen für jeden Lehrgangstag einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen. Die Maske ist bis zum Platz zu tragen.

Schüsseltreiben:
Für Schüsseltreiben bei Gesellschaftsjagden oder andere Versammlungen mit mehr als 24 Personen in Innenräumen gelten die gleichen Regelungen (siehe oben). Auch hier sind ein ausreichender Abstand und die allgemeinen Hygieneregelungen einzuhalten und es besteht bis zum Platz Maskenpflicht.

2G-Option für Treffen in Innenräumen:
Wenn Sie sich entscheiden, den Zugang nur Personen zu gewähren, die nachweisen, dass sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Maskenpflicht und die Abstandsregelung. In diesem Fall können die Treffen auch in Räumlichkeiten mit weniger Platz durchgeführt bzw. mehr Personen zugelassen werden.

Treffen in der Gastronomie:
Bei Treffen in der Gastronomie ist zu beachten, dass der Gastwirt das Hausrecht hat und weitere Einschränkungen vorgeben kann. Er kann zum Beispiel bestimmen, dass der Zutritt nur vollständig geimpften oder genesenen Personen gestattet ist (2G-Option).

Treffen von mehr als 24 Personen im Freien:
Im Freien ist ein 3G-Nachweis erst ab einer Personenzahl von mehr als 1.000 Personen erforderlich. Dennoch besteht auch im Freien die Verpflichtung zur Einhaltung des Abstands- und Hygienekonzepts. Bei Unterschreitung des Abstandes, zum Beispiel im Gedränge, ist die Maske zu tragen.

Gesellschaftsjagden:
Für Gesellschaftsjagden, die ausschließlich im Freien stattfinden, gilt daher keine Verpflichtung des Nachweises geimpft, genesen oder getestet zu sein. Es ist jedoch ein Hygiene- und Abstandskonzept zu erstellen und einzuhalten. Bei Unterschreitung des Abstandes zum Beispiel beim Bergen des Wildes, beim gemeinsamen Aufbrechen oder bei Fahrten zum/vom Stand ist die Maske zu tragen.

Text: Dr. Nadine Stöveken

Download: Hinweise des LJV als PDF

 

Download: Coronavirus-Schutzverordnung

 
   
 
Info vom 10.11.2021
Jetzt wird gegrüßt mit „Weidmannsheil“
   
 
 
Ein großer Tag für die Jungjäger der beiden Jagdvereinigungen Jagdklub Limburg und Jagdklub Oberlahn. Sie erhielten am Wochenende ihren Jägerschlag. Alexander Spilger (Hünstetten), Vanessa Jeuck (Waldbrunn), Tanja Rooney und Martin Rooney (Bickenbach), Martin Baldus (Bamberscheid), Martin Berner (Niederzeuzheim), Daniel Kah (Brechen), Sören Reifenberg (Niederneisen), Florian Rudolf (Selters), Ralf Dort (Hofen), Nadine Thüringen (Niederhadamar) und Christian Doos (Dörnberg), außerdem Martin Rudloff (Oberbrechen), Sigrun Schöbel (Holzappel), Patrick Mendel (Niederhadamar), Jens Höres (Elz), Jochen Hainz (Weinbach), Tanja Schäfer (Dornburg), Prof. Dr. Jan Lohl und Inke Timmerbeul (Limburg), Torsten Schermuly (Elbtal), Stefan Baer (Hadamar), Christian Tewes (Weilmünster), Dominique Strohmeyer (Schlangenbad), Lukas Concas (Elz) und Ismael Erden (Oberbrechen), sind also jetzt nicht mehr „nur“ Jagdscheininhaber und grüßen die anderen Jäger fortan mit „Weidmannsheil“.

Zweiter Schlag soll Kraft verleihen

Mit dem Jägerschlag, der mit einem Hirschfänger ausgeführt wird – der erste Schlag auf die rechte Schulter, der zweite links, dann wieder rechts – betonten Ausbildungsleiter Michael Schales (Limburg) und der Vorsitzende Peter Medenbach (Oberlahn) die künftigen Pflichten: „Der erste Schlag soll dich zum Jäger weihen. Der zweite Schlag soll dir die Kraft verleihen, stets zu tun das Rechte. Der dritte Schlag soll dich verpflichten, nie auf die Jägerehre zu verzichten.“
Ihre Pflichten haben die neuen Vertreter der Jagdgemeinschaften innerhalb eines Jahres gründlich gelernt. Neben den Unterrichtsstunden in Brauchtum (Dozent Carl Dietrich), Rechtskunde (Carolin Böttcher), Federwild (Michael Rieb), Schießen (Marco Bingert), Haarwild (Michael Schales), Waldbau (Hubertus Ruttmann), Wildbrett-Hygiene und Wildkrankheiten (Christian Becker), Waffenkunde (Gebr. Knörr), Landbau (Marco Breithecker), Jagdhunde (Thomas Muth) sowie Naturschutz (Daniel Mörsdorf) gab es auch einige praktische Einsätze in freier Natur, fast immer in Sachen Umweltschutz.

Jäger haben viele Aufgaben

Zu den Aufgaben der Jäger zählen nicht nur die Ausübung des Jagdrechts, sondern auch Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung von Tierseuchen, die Beseitigung von verendeten Tieren nach Wildunfällen, der Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden frei lebenden Tierwelt sowie die Sicherung ihrer Lebensgrundlage. Auch für die Ausbildung der Jagdhunde, das Jagdhornblasen, der Verkauf hochwertigen Wildfleischs, die Förderung des Jagdwesens und die Ausbildung der Jungjäger wird gesorgt.

Zum Auftakt des Jägerschlags wurde gemeinsam die Hubertusmesse in der Offheimer Pfarrkirche St. Servatius gefeiert. Die Jagdhornbläser begrüßten die Jungjäger anschließend im „Gasthaus zur Turnhalle“ mit den Signalen Ehrenfanfare und Blattschlagen.

Natürlich hat Corona auch bei den beiden Jagdgemeinschaften der Region Spuren hinterlassen. In diesem Jahr erhielten gleich zwei Jahrgänge den Jägerschlag, da die Zeremonie im Vorjahr wegen der Pandemie nicht möglich war. Früher wurde nach Übergabe der Jägerbriefe jeweils ein Schluck aus einem Gemeinschaftshorn genommen. In diesem Jahr bekam jeder Jäger sein separates Schnapsgläschen. Der neue Jungjägerkurs hat bereits begonnen. Wer sich für eine Ausbildung interessiert, findet auf der jeweiligen Homepage des Jagdklubs Limburg und des Jagdklubs Oberlahn kompetente Ansprechpartner.

Anette in Concas

Perückenbock   Auch die 2021-Prüflinge wurden in Offheim von Jungjägern zu Jägern geschlagen. Mit auf dem Foto rechts oben: Dozent Thomas Muth.
     
Perückenbock   Die Gruppe hat die Jäger-Prüfung bereits im vergangenen Jahr abgelegt, konnte wegen der Pandemie aber erst jetzt den Jägerschlag entgegennehmen.
TEXT und FOTOS: Anette in Concas

 
   
 
Info vom 25.09.2021
Oberste Jagdbehörde Kassel informiert
   
 
   


Antragsunterlagen zur Förderung aus Mitteln der Jagdabgabe sind nun online.


Die Antragsunterlagen stehen unter folgendem Link für Sie bereit:

Alternativ können Sie auf der Homepage httpsss://rp-kassel.hessen.de/ ganz rechts oben auf das Lupensymbol klicken und nach dem Stichwort "Förderrichtlinie" suchen.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen.
Auf der Homepage finden Sie weitergehende Kontaktdaten für mögliche Nachfragen.

   
 
Info vom 31.08.2021
Apfelbaum Pflanzaktion der Kelterei HEIL
   
 
 
 

Auch in diesem Herbst veranstalten wir wieder unsere Apfelbaum-Pflanzaktion!

Dieses Jahr können Sie unter sieben verschiedenen Hochstamm-Apfelbaumsorten auswählen.

Jeder Baum kostet 19 Euro:  
  • Roter Boskoop
  • Goldparmäne
  • Brettacher
  • Ontario
  • Trierer Weinapfel
  • Roter Berlepsch
  • Goldrenette von Blenheim

   
 

Falls Sie Interesse haben, können Sie die Bäume bis spätestens 21.10.2021 im Internet bestellen unter

httpsss://kelterei-heil.de/aktion/apfelbaum-pflanzaktion      Hier finden Sie auch eine Sortenbeschreibung der Bäume.

Bitte beachten Sie:
Alle Sorten nur solange Vorrat reicht!
Die Bäume sind wurzelnackt und ca. 2,70 m groß!
Leider können wir keine Anwachsgarantie übernehmen!

Die Baumausgabe ist am Samstag, den 6.11.2021

   
 
Info vom 24.08.2021
Jahreshauptversammlung
   
 
       
 

Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Samstag, 18. September 2021 um 14.00 Uhr
In Weilburg-Ahausen Bürgerhaus

Grundsätzlich unterliegen wir mit unserem Vorhaben den Vorschritten des § 16 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2. Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen sind medizinische Masken (FFP2. KN95, N95) als Mund-Nasen Bedeckung zu verwenden. Diese kann dann am Sitzplatz abgenommen werden. Eine Anmeldung zur JHV ist nicht notwendig. Das Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 CoSchuV wird umgesetzt. Einlass nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV (Genesen, Geimpft oder Getestet)

Tagesordnung:
1.   Begrüßung
2.   Feststellung der satzungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
3.   Totengedenken
4.   Tätigkeitsbericht 2019 + 2020 des 1. Vorsitzenden
5.   Tätigkeitsberichte 2019 + 2020 der Ausschussvorsitzenden
6.   Kassenberichte 2019 + 2020
7.   Berichte der Kassenprüfer 2019 + 2020
8.   Entlastung des Vorstandes 2019 + 2020
9.   Wahl von zwei Kassenprüfern /-innen
10. Satzungsänderung in folgenden Regelungen:
 

§ 2 (Zwecke des Vereins) Nr. 6
Neu: (Ergänzung)
„Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke."

  § 12 Nr. 4 (Alt)
„Das nach Durchführung der Liquidation verbleibende restliche Vermögen fällt dem Landesjagdverband Hessen
e. V. oder dessen Rechtsnachfolger zu. der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Natur-, Umwelt; Landschafts- und Tierschutzes im Sinne der Gemeinnützigkeit zu verwenden hat.“

   
  § 12 Nr. 4 (Neu)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
restliche Vermögen nach Durchführung der Liquidation an den Landesjagdverband Hessen e. V., der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Tierschutzes im Sinne der Gemeinnützigkeit zu verwenden hat.“
   
11. Verschiedenes
12. Ehrungen langjähriger Mitglieder und Jagdhornbläser

Mit freundlichem Gruß und Weidmannsheil

   
       
   
 
Info vom 07.08.2021
LJV INFO
       
 
    Liebe Jägerinnen und Jäger,
wie bereits in der August-Ausgabe des Hessenjägers angekündigt, laden das Naturschutz-Zentrum Hessen e. V. (NZH) und der Landesjagdverband Hessen e.V. Sie recht herzlich zu einer Kooperationsveranstaltung zum Thema ,,Wald und Wild“
am 28.08.2021 in das Michel Hotel in Wetzlar
ein (Adresse: Bergstraße 41, 35578 Wetzlar).

Beginn der Veranstaltung: 9.30 Uhr - Dauer bis ca. 15.00 Uhr.

Ziel der Veranstaltung soll es sein, Ideen zu erläutern, welche einfach aber effektiv in den heimischen Revieren umzusetzen sind, um den Waldbewohnern aktiv durch lebens-raumverbessernde Maßnahmen unter die Läufe und Schwingen greifen können. Besonders in Zeiten, in denen das ,,Waldsterben“ polarisiert und sich ein besorgniserregender Trend zu ,,Wald vor Wild“ abzeichnet, sind ein Erfahrungsaustausch sowie wissenschaftliche Erkenntnisse die Grundlage für einen weitsichtigen Umwelt- und Artenschutz.

 
  Weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Einladung des Naturschutz-Zentrums Hessen e.V.
  Download: Einladung des NZH
  Sollten Sie sich bereits über den LJV angemeldet haben, ist eine zusätzliche Anmeldung über das NZH nicht erforderlich.

   
       
 
Info vom 02.08.2021
Emma sucht ein neues Heim
 
 
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Grandel vom Elzerberg
   Rufnahme Emma

Gewölft am: 20.02.2016 Farbe: braunschimmel Zuchtbuch Nr.: 230511 VJP: 68 HZP: 175

Leistungsnachweise: Laut, Schussfest, BP Niederwild mit Wasserarbeit, Härtenachweis

Mutter: Chessa vom Elzerberg ZB-NR.: 210821 Vater: Harras vom Jura-Grund ZB-Nr.: 221338

Beschreibung:
Grandel ist eine führige Drahthaar Hündin. Sie ist sehr gelehrig und aufmerksam, sehr gut bei der Feldarbeit und beim Stöbern auf der Drückjagd. Sie ist ein Familienhund und kinderlieb.
Leider ist sie nicht kompatibel mit anderen Hunden. Abzugeben ist Grandel nur an einen liebevollen Haushalt ohne Zweithund.
Platz vor Preis

Bei Interesse stellen wir gerne einen telefonischen Kontakt her.
Per Mail wenden Sie sich bitte dirket an:  daviddiehl@me.com

 
     
   
 
Info vom 02.08.2021
Trichinenprobenentnahme
   
 
 

  Landkreis Limburg-Weilburg

Der Landrat
   

 

Guten Tag,
mit dem Ausscheiden des amtlichen Fachassistenten Herrn Böß sind die Fleischbeschau-bezirke neu organisiert worden. Ab sofort ist die amtliche Tierärztin
Frau Sabine Jessen, Kleine Gasse 3, 35641 Schöffengrund-Schwalbach,
Tel.: 0176-70466598
Vertretung in Krankheits- und Urlaubsfall: Dr. Florian Wiegand,
Erzstraße 14, 65606 Villmar-Aumenau, Tel: 0163-1745552
für die Gemeinden (siehe Tabelle auf S. 2) und die damit verbundenen Reviere zuständig. Für die amtliche Fleischuntersuchung Ihres Wildbrets wenden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache direkt an Frau Jessen.
Sollen bei Wildschweinen nur Proben für die Trichinenuntersuchung entnommen werden, wenden Sie sich bitte direkt an unsere amtliche Fachassistentin
Frau Giedre Stalioraityte-Schäfer, Casseler Hof, 65594 Runkel, Tel.: 0172-6808848

 

  Freundliche Grüße
im Auftrag

S. Jessen, amtliche Tierärztin
 

 

 
   
 
Info vom 02.08.2021
Pressemeldung des LJV Hessen
   
 

PM: Nachruf auf das Naturschutz-Zentrum (NZH) e.V. in Wetzlar

Das Naturschutzzentrum Hessen (NZH) e.V., das zur Fortbildung von im Naturschutz ehrenamtlich engagierten Personen und als Organisation von Fachverbänden und der Arbeitsgemeinschaften im Naturschutz auch für die Durchführung von Projekten zur Natur- und Umweltbildung im Jahr 1976 gegründet wurde, muss zum Jahresende mit der staatlichen Naturschutz-Akademie Hessen (NAH), die vom Fachministerium in Wiesbaden aufgelöst wird, die Türen am Standort Wetzlar für immer schließen.

 
 

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hatte im kleinen Kreis und ohne Einbindung der Mitgliedsverbände, wie auch dem LJV Hessen, beschlossen, seine NAH aufzugeben und damit auch die Förderung des Trägervereins Naturschutz-Zentrum Hessen e. V.  (NZH), der gerade in diesem Jahr sein 45-jähriges Jubiläum begeht, einstellt und diesen damit zwingt, seine ehrenamtliche Arbeit zum 31. Dezember 2021 einzustellen. Damit wird ein hervorragend geeigneter Standort in der Mitte von Hessen, der in einer Liegenschaft von HessenForst betrieben wird und zusätzlich über einen großen Lehrgarten für Obst- und Wildpflanzen verfügt, nach Gutsherrenart aus dem Hinterzimmer liquidiert. Mit dieser Maßnahme wird auch der angeschlossene Förderverein des NZH zwangsliquidiert, der in vielfältiger Weise in der Vergangenheit Projekte der Mitgliedsverbände gefördert hat. Eine gut funktionierende und weit über die Grenzen von Hessen hinaus anerkannte Schnittstelle zwischen staatlichem und ehrenamtlichem Naturschutz gehört damit der Vergangenheit an.
Rückschlag für das Ehrenamt und die Mitarbeiter des NZH
Die Aufgaben sollen nun in das geplante „Hessische Zentrum für Artenvielfalt“ einfließen. „Nicht nur für die Mitarbeiter des Naturschutzzentrums ein derber Rückschlag, sondern wieder einmal wird das Ehrenamt mit Füßen getreten“, so der zuständige LJV-Vizepräsident Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann. Mit Einstellung der für das NZH existenziell notwendigen institutionellen Förderung sah sich das NZH gezwungen, alle Mitarbeiterverträge aufgrund bestehender Fristen zum Jahresende zu kündigen, um die ansonsten zwangsläufig ab dem 1. Januar 2022 drohende Insolvenz abzuwenden. Soweit dem LJV bekannt, ist die lediglich mündlich zugesagte Übernahme der so freigesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NZH bis heute noch nicht erfolgt.
Motivation und Verbändebeteiligung bleibt unklar
Bis heute bleibt unklar, welche Motivation hinter der Einstellung der Förderung und damit der Zwangsschließung steckt und auch, welche Verbände und in welcher Art und Weise diese künftig in die Arbeit des „Hessischen Zentrums für Artenvielfalt“ eingebunden werden sollen.
„Man kann momentan nur mutmaßen, dass einzelne Naturschutzverbände wie die HGON, in denen Umwelt-Staatssekretär Oliver Conz lange Jahre als Vorsitzender agiert hat, sowie der BUND und der NABU in die Arbeit des neuen Artenschutzzentrums eingebunden sein werden. Ob z. B. die Naturlandstiftung, der Hessische Bauernverband mit seinen Untergliederungen und der Landwirte vor Ort sowie der LJV Hessen, selbst langjähriges Mitglied im NZH e.V. und auch im Vorstand vertreten, integriert werden und wie die ehrenamtliche Fortbildungsarbeit weitergeführt werden kann, bleibt fraglich. Ebenso bleibt dahingestellt, ob der Runde Tisch „Naturschutz“ im Ministerium diese Lücke schließen kann“, so Bretschneider-Herrmann abschließend.
Staatliche Vogelschutzwarte ist ebenso betroffen
Ebenso betroffen von den Änderungen ist die Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt. Wie die ehemalige Leiterin Dagmar Stiefel mitteilte, durfte sie die Geschicke der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland für sieben Jahre und sieben Monate leiten. Nach einem „sehr harten Umbruch“ erlebte sie durch die überstürzte Aufgabe des Standortes Frankfurt sowie die Abordnung fast aller Mitarbeiter und dem Umzug nach Gießen und dem damit einhergehenden Verlust der Selbständigkeit durch die Eingliederung in das HLNUG eine sehr anstrengende Phase. Sie dankte den Naturschutzverwaltungen der beteiligten Bundesländer, der Stadt Frankfurt und allen ehrenamtlichen Naturschützern, insbesondere aber den Kreis- und Ortsbeauftragten für Vogelschutz und wünschte diesen viel Ausdauer und Kraft für Ihr weiteres Wirken im Naturschutz. Dagmar Stiefel wechselte nun nach fast drei Jahrzehnten im hauptamtlichen Naturschutz zum 1. Juni in die Tierärztliche Kontrollstelle (TGSH) des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor am Frankfurter Flughafen.
Der LJV Hessen dankt dem geschäftsführenden Vorstand des NZH, allen voran dem langjährigen Vorsitzenden, Herrn Wolfram Dette, der Geschäftsführung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Naturschutz-Zentrums Hessen e.V. sowie der Vogelschutzwarte sowie dem Förderverein des NZH für die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünscht diesen für ihren beruflichen und persönlichen Lebensweg alles erdenklich Gute.
Nachfrage beim HMUKLV:
Der LJV Hessen hat bei der Pressestelle des HMUKLV nachgefragt und am 28.07.2021 folgende Antwort erhalten:
LJV Hessen: Wird das Hessische Zentrum für Artenvielfalt wie geplant am 1. Januar 2022 seine Arbeit aufnehmen können und gibt es weitere Informationen zum aktuellen Stand?
HMUKLV: Das Zentrum für Artenvielfalt wird vorbehaltlich des Beschlusses des Hessischen Landtages zum Haushalt 2022 zum 1. Januar 2022 im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie seine Arbeit aufnehmen.
Im Zentrum für Artenvielfalt, werden

  • die bestehende Abteilung Naturschutz des HLNUG
  • das bereits eröffnete Wolfszentrum Hessen
  • die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, deren Umzug bereits erfolgt ist
  • Zuständigkeit für den neu gegründeten Forschungsverbund Biodiversitätsforschung (Lore-Steubing-Institut)
  • die Naturschutzakademie des Landes (und Naturschutzzentrum)
  • die neu einzurichtende Wildbiologische Forschungsstelle des Landes
  • Zuständigkeiten im Bereich NATUREG

zusammengeschlossen.
Durch diesen Zusammenschluss wird durch die Bündelung der bisher zersplitterten Fachkompetenzen und die Verbesserung des Wissenstransfers eine Stärkung des Naturschutzes in Hessen erreicht. 
LJV Hessen: Wie sollen Verbände, wie z. B. der Landesjagdverband Hessen, eingebunden werden?
HMUKLV: Anerkannte Naturschutzverbände, wie z.B. auch der Landesjagdverband Hessen tragen mit ihrer wichtigen Expertise bereits heute zur Arbeit der künftig im Zentrum für Artenvielfalt gebündelten Stellen bei. Wie diese Einbindung und weitergehende Beteiligung organisiert wird, befindet sich derzeit noch in Abstimmung.

Download: Pressemitteilung als PDF
Herzliche Grüße
Markus Stifter
Pressesprecher

 
   
 
Info vom 15.07.2021
LJV INFO
   
 

Liebe Jägerinnen und Jäger,

wie bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, hat der Hessische Landtag die Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) bis 2024 beschlossen.

Die Änderung sowie das Verbot von Totschlagfallen in Hessen wurde heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht und tritt am Tag nach Verkündung in Kraft (Donnerstag, 15.07.2021).

 
 

Herzliche Grüße
Markus Stifter
Pressesprecher

 
   
 
Info vom 09.07.2021
Bundestagswahl 2021
   
 
   

Liebe Jägerinnen und Jäger,

der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) hat ein 10-Punkte-Papier zur Bundestagswahl vorgelegt. Ob Wolf, Waffenrecht oder Waldumbau: Zu strittigen Themen hat der Dachverband der Jäger Position bezogen.

DJV-Präsident Dr. Volker Böhning ruft zum Dialog mit Bundestagskandidaten auf. Parteivertreter haben vor der Kamera ihre Positionen vorgetragen.

 
   
 
Info vom 23.06.2021
Wolfsschütze freigesprochen
   
 
     
Um einen Hund zu retten hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Straftat, das Amtsgericht Potsdam hat diesen Notstand anerkannt. DJV begrüßt das Urteil und fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Jäger.

(Berlin, 21. Juni 2021) Ein angeklagter niederländischer Jäger, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, ist heute vom Amtsgericht Potsdam freigesprochen worden. Bei einer Jagd in Brandenburg hatte der Jäger gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfes zu
 
stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er den Wolf. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten dies. Für das Amtsgericht in Potsdam war heute klar, dass die Wolfstötung gerechtfertigt war, weil das Leben eines ausgebildeten Jagdhundes das Artenschutzinteresse überwiegt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt dieses Urteil.

Allerdings betont der DJV, dass es immer auf den Einzelfall ankomme. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und klare Regeln für einen derartigen Notstand entwickeln“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. „So erfreulich es auch für den Schützen ist, ist es dennoch wichtig, dass auch der Gesetzgeber klarstellt, dass das Eigentum am Hund das Interesse am Artenschutz überwiegt“ so Dammann-Tamke weiter. Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Ohne qualifizierte Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es sei deshalb völlig folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachten DJV und Jagdgebrauchshundverband (JGHV) die Rechtslage in Schweden: Dort könnten Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides ist im Brandenburger Fall gegeben gewesen.

Jäger tötet Wolf – Freispruch wegen Notstand. Quelle: Rolfes/DJV

 
   
 
Info vom 08.06.2021
Achtung: Verzehrwarnung Leber
   
 
 


Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises informiert über eine Pressemeldung des HMUKLV zu Schadstoff-belasteten Wildschweinlebern:
Das Ministerium empfiehlt aufgrund der vorliegenden Befunde auf den Verzehr der Lebern zu verzichten.
Hintergrund dieser PM sind hessenweite Untersuchungen zur Schadstoffbelastung und den daraus resultierenden deutlich positiven Ergebnissen. So heißt es seitens des HMUKLV

Aufgrund der bekannten Belastungssituation von Wildschweinen mit PFC in Verbindung mit der Absenkung des tolerierbaren Aufnahmewertes (TWI), hat der LHL (Landesbetrieb Hessisches Landeslabor) seit September 2020 erneut Wildschweinproben angefordert und untersucht, um ein mögliches gesundheitliches Risiko für den Verbraucher durch den Verzehr abschätzen zu können.

Die Ergebnisse waren deutlich erhöht, so dass im Interesse eines vorbeugenden Verbraucherschutzes zur Reduzierung der persönlichen PFC- bzw. PFAS-Aufnahme vom Verzehr dieser Wildschweinlebern abgeraten werden muss.

Ähnlich hohe Ergebnisse wurden auch bei Untersuchungen von Wildschweinen in Baden-Würtemberg gefunden. Dies führte in Baden-Würtemberg dazu, dass Wildschweinlebern, unabhängig ihrer Herkunft, als „nicht verkehrsfähig“ beurteilt wurden. Eine ähnliche Verzehrswarnung wurde auch schon in Bayern ausgesprochen.

Die Schadstoffe gelangen über ganz unterschiedliche Pfade in die Umwelt, können sich an Partikel in der Luft anhaften und werden über Wind, Regen und Schnee auch in weit entfernte Gebiete getragen und gelangen so wieder in die Böden und das Oberflächenwasser. Im Organismus binden sie sich an Eiweißreiche Gewebe (besonders Leber) und reichern sich dort an. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Schadstoffe den Leberstoffwechsel negativ beeinflussen und das Nervensystem schädigen können. Aus diesem Grund wurden nun im Sinne des Verbraucherschutzes die Verzehrwarnungen ausgesprochen.

Im Gegensatz zu Wildschweinen, die Allesfresser sind (omnivore Ernährungsweise) und Nahrung häufig aus dem Boden aufnehmen, handelt es sich bei den anderen Wildsäugetieren, die bejagt werden (z.Bspl. Rotwild, Damwild, Rehwild, Feldhase) um reine Pflanzenfresser (herbivore Ernährungsweise). Daher ist die Belastung bei Wildschweinen höher, als bei anderem jagdbaren Wild. Bisherige Untersuchungen aus Bayern von sonstigem Wild außer Wildschwein bestätigen, dass Wildsäugetiere, die sich ausschließlich von Pflanzen ernähren, weniger PFC im Körper anreichern als die omnivoren Wildschweine.

Nun stellt sich aufgrund dieser ganzen Hintergrundinformationen sicher noch die Frage, wie dann zukünftig mit den Lebern erlegter Wildschweine verfahren werden soll. Diese Frage beantwortet das Ministerium hier eindeutig.

Die Wildschweininnereien sollten unschädlich beseitigt werden (z.B. geruchsdicht verpackt über die Restmülltonne oder die Müllverbrennung, größere Mengen über die Tierkörperbeseitigung der SecAnim GmbH). Sie dürfen keinesfalls in der Natur belassen werden oder zur Bestückung eines Luderplatzes verwendet werden, um eine weitere Anreicherung der Rückstände in der Umwelt und in der Nahrungskette zu verhindern.


 
   
 
Info vom 31.05.2021
Vorbereitungslehrgang Brauchbarkeitsprüfung
 
   
 
 


Am Samstag, 29.05.2021 konnten wir endlich in Kooperation mit dem Jagdklub Limburg mit unserem diesjähringen Vorbereitungslehrgang zur Brauchbarkeitsprüfung beginnen.

Unter der bewährten Lehrgangleitung von Rudi Kaiser bereiten sich nunmehr 21 Gespanne auf die Brauchbarkeitsprüfung vor. Unser 1. Vorsitzender Peter Medenbach begrüßte alle Teilnehmer/innen, freute sich nach erfreulicher Entwicklung der sinkenden Inzidenzzahlen im Landkreis Limburg-Weilburg auf die Begegnung, gemeinsame Übungsstunden und der Möglichkeit guter Gespräche mit den Kursteil-nehmern/innen.

Allen Gespannen ein kräftiges Waidmannsheil!

 
   
 
Info vom 26.05.2021
Deutscher Naturschutztag ONLINE
   
 
 


Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,

unter dem Motto "Stadt-Land-Fluss: Welche Natur wollen wir?" präsentiert der LJV Hessen in der Zeit vom 31. Mai bis 2. Juni 2021 das Engagement der Jagdvereine und der hessischen Jägerschaft auf dem digitalen Deutschen Naturschutztag (DNT).

"Wir möchten eine Natur, die auch in einer stark genutzten Kulturlandschaft vielen Tier- und Pflanzenarten gute Lebensbedingungen ermöglicht und in der sich Artenvielfalt und land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht ausschließen.“ (LJV Hessen)

Präsentation des LJV Hessen ist bereits online
Die Präsentation des LJV Hessen mit einigen Beispielen des vielfältigen Engagements der Jägerschaft rund um Natur-, Arten- und Tierschutz finden Sie unter folgendem Link:
httpsss://www.deutscher-naturschutztag.de/programm/ausstellung/landesjagdverband-hessen-ev
Auf dieser Seite können Sie sich ebenfalls über das Programm des Deutschen Naturschutztages informieren oder auch an einzelnen Foren und Vorträgen teilnehmen. Bitte beachten Sie: Die einzelnen Foren und Vortragsmodule sind nur über ein Tages- bzw. 3-Tages-Ticket zugänglich.
Die Preise finden Sie in dieser Übersicht. Das Live-Bühnenprogramm am Mittwoch, 2. Juni 2021 von 13.00 bis 16.00 Uhr ist kostenfrei zugänglich.

Ergänzend: Digitaler Stand auf der Naturschutzmesse Wiesbaden
Ergänzend zum Deutschen Naturschutztag bietet die Stadt Wiesbaden die digitale Naturschutzmesse „Natur erhalten – Zukunft gestalten“ vom 31. Mai bis 13. Juni 2021 an.
Der LJV ist dort mit einem digitalen Messestand vertreten und stellt mit den Akteuren das vor den Toren der Landeshauptstadt gelegene Feldflurprojekt der Hegegemeinschaft Wiesbaden/Ost vor.

Der Zugang zur Naturschutzmesse ist kostenlos und ab dem 31. Mai 2021 freigeschaltet:

httpsss://www.naturschutzmesse-wiesbaden.de

Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter
LJV- Pressesprecher

 
   
 
Info vom 21.05.2021
Herbert Theis feiert 75. Geburtstag
   
 
 
Am 31. Mai 2021 feiert unser langjähriges Mitglied Herbert Theis seinen 75. Geburtstag.

Aus diesem Anlass haben wir einen Artikel über die Familientradition im Hause Theis aus dem Archiv geholt und Dank Sohn Thomas aktualisiert.
Wir gratulieren herzlich und wünschen allen diesjährigen Jubilaren im Namen der Jägervereinigung Oberlahn alles Gute, vor allem viel Gesundheit und Freude mit den nachfolgenden Zeilen:

Vier Generationen Jäger in Löhnberg
Vor über 100 Jahren legte Emil Theis (01.06.1895) aus der Schulstraße in Löhnberg den Grundstein zu einer langjährigen Familientradition. Er war viele Jahre als Jäger, Jagdaufseher und stellvertretender Kreisjagdberater für die Jägervereinigung Kreis Oberlahn aktiv.

Es folgte Sohn Oswald Theis (30.04.1923) als Jäger, Hundeführer, Jungjägerausbilder und Mitglied der Jägerprüfungskommission Kreis Oberlahn und später der Bezirksprüfungskommisson Weilburg. Er war auch Mitbegründer der Hegegemeinschaft 6 Westerwald im Jahre 1988. Oswald Theis war ein Aktivposten in der Löhnberger Jägerschaft und in der Jägervereinigung Kreis Oberlahn.
So fanden in der Volkshalle in Löhnberg über 3 Jahrzehnte die Pflichttrophäenschauen statt. Zuletzt war Oswald Theis,  gemeinsam mit Schwager Willi Lehr, dessen Sohn Burkhardt Lehr auch passionierter Jäger ist, viele Jahre Jagdpächter im Gemeinschaftlichen Jagdbezirk  Löhnberg.

Im Mai 2003 erlegte Herbert  Theis im Revier Löhnberg-Ost ein ungewöhnlich geschecktes Wildschwein. Dieses Jagdglück hatte er nach fast 50 Jahren nachdem sein Großvater im gleichen Revier vier Wildschweine auf einem Ansitz erlegt hatte.

In der 4. Generation setzt nun  Urenkel Thomas Theis (27.08.1964) die Tradition fort. Er legte im Mai 2015 erfolgreich die Jägerprüfung ab, ist seither ebenfalls Mitglied der JVO und jagt seit 2020 im Revier Biskirchen zusammen mit seinem Großcousin Burkhard Lehr. Zuvor war er im Revier in Niedershausen-West bei Willi Krummer tätig

Emil: Vier auf einen Streich   Oswald: mit Hund und Rehbock   Herbert: mit geschecktem Wildschwein   Thomas: fertig zur Jagd

Waidmannsheil

   
   
 
Info vom 06.05.2021
Gemeinsam für einen klimastabilen Wald
   
 
 
Jagdpächter unterstützen Aufforstung von 4.000 Quadratmetern Waldfläche
 
 
Dürre, Stürme und Insekten haben den Wald bundesweit stark geschädigt. In vielen Waldgebieten des Stadtwaldes Weilburg sind großflächig Blößen entstanden, die in den kommenden Jahren dringend der Aufforstung bedürfen. Die Jäger sehen sich dabei als Partner der Waldeigentümer. Auf Empfehlung von HessenForst und mit Abstimmung der Stadt Weilburg, haben sich die beiden Jagdpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Ahausen, Dorothée Grebe und Peter Medenbach, sowie die Jagdgenossenschaft Ahausen, dazu entschlossen, die Aufforstung einer
Fläche von 4.000 m² des Flurstückes „Rankenberg“ in ihrem Jagdbezirk zu unterstützen.„Mit dieser Aktion wollen wir der Natur gerne etwas zurückgeben“, berichten Grebe und Medenbach, die beide passionierte Jäger sind. Sie möchten, dass zwischen Wald und Wild ein sinnvolles Gleichgewicht herrscht, denn das Tier brauche den Wald und was sei ein Wald ohne Tiere. „Den Wald zu erhalten ist nicht reine Aufgabe der Waldeigentümer, sondern ebenso der Jäger und der gesamten Gesellschaft zugleich“, sagt Dorothée Grebe. „Wir müssen einen artenreichen Lebensraum für die Tiere erhalten und es erfüllt uns mit Glück einen Teil dazu beitragen zu dürfen“, ergänzt Peter Medenbach.

Der Rand der Aufforstungsfläche wurde mit Vogelkirschen gestaltet, das Flächeninnere des Areals wurde mit Douglasien bepflanzt. Insgesamt sind rund 460 Bäume gepflanzt worden, berichtet Johannes Türk von HessenForst. Als Schutzmaßnahme der durchgeführten Bepflanzungen dient ein Hordengatter. „Eine beispielhafte Aktion, die gut und wichtig ist für unsere Natur, die wir alle schätzen und erhalten müssen“, freut sich Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch und dankt für die gute Idee und die gemeinsame Umsetzung.

   
 
Info vom 23.04.2021
LJV Info vom 21.04.2021
   
 
 

Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich

Der Bundestag beschließt nächtliche Ausgangssperren - Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd.

Der Bundestag hat heute eine bundesweite "Notbremse" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese umfasst auch eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Bitte des Deutschen Jagdverbandes (DJV), eine Klarstellung betreffend die Jagd in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seinem Bericht zum Gesetzentwurf aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe, weil sie bereits von der Generalausnahmeklausel erfasst sei. Dass die Jagd davon umfasst ist, bestätigten am Rande der Debatte auch weitere Abgeordnete.
Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Forderung nach einer entsprechende Klarstellung hat sich der Dachverband der Jäger an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Abgeordnete des Bundestages gewandt. Neben einer Generalausnahme für "ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke" sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen zum Schutz des Eigentums und zur Abwendung der Gefahr eines "veterinärmedizinischen Notfalls" vor. Nach Auffassung des DJV greifen in vielen Fällen auch diese Ausnahmegründe.
"Die Jagd leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, sei es präventiv oder im Falle eines Ausbruchs wie aktuell in Brandenburg und Sachsen", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es komme hinzu, dass nachts und in den Morgen- und Abendstunden nur die Einzeljagd ausgeübt werde, bei der praktisch kein Infektionsrisiko bestehe, betonte Dr. Böhning weiter.
Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundesland-wirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren auszunehmen ist. Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die Jagd einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft leistet und zum dringend erforderlichen Waldumbau beiträgt. Eine entsprechende Klarstellung gibt es bereits in den Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise in denen Ausgangssperren gelten.

Mit dem Gesetz wird sich am morgigen Donnerstag noch der Bundesrat befassen.

 
   
 
Info vom 17.04.2021
Keine Ausgangssperre für Jäger
   
 
 
  DJV fordert:
Einzeljagd muss weiter uneingeschränkt möglich sein. Ausnahmeregelung sollte im Gesetz stehen. Bundesministerien haben Bedeutung der Jagd bereits im Frühjahr 2020 hervorgehoben.

(Berlin, 16. April 2021) Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung unter anderem nächtliche Ausgangssperren einführen, die bei Überschreiten bestimmter Inzidenzwerte gelten sollen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt in diesem Zusammenhang davor, die nächtliche Einzeljagd zu verbieten. Diese ist wichtig für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Verhütung von Wildschäden während der Vegetationsperiode. Der DJV hat in einem Schreiben an Bundeslandwirtschafts- ministerin Julia Klöckner eine entsprechende Klarstellung pro Jagd im Gesetzentwurf gefordert. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundesland- wirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren ausgenommen werden sollte. Dies ist auch in entsprechenden Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise explizit umgesetzt.
Der jetzt dem Bundestag vorliegende Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass die Ausgangssperre in bestimmten Fällen nicht gilt. Zudem ist die Rede von "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen". Dazu gehört nach Auffassung des DJV auch die Einzeljagd, jedenfalls soweit sie der Verhütung von Wildschäden oder der Jagd auf invasive Arten dient. Dies sollte nach Auffassung des Dachverbandes der Jäger explizit im Gesetz oder seiner Begründung ausgewiesen sein.
Die Jagd auf Reh- und Rotwild, sowie Dam- und Muffelwild leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Forstwirtschaft und trägt zum dringend erforderlichen Waldumbau bei. Sie leistet auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Verhütung von Wildschäden in der Landwirtschaft. Auch die Jagd auf invasive gebietsfremde Arten ist erforderlich, um massive Schäden zu verhindern: Die Nutria unterhöhlt beispielsweise Entwässerungsgräben oder Deiche. Aus Tierschutzgründen ist auch die Nachsuche bei Wildunfällen weiter erforderlich. Es kommt hinzu, dass in der Nachtzeit nur die Einzeljagd ausgeübt wird, bei der kein Infektionsrisiko besteht.

 
   
 
   
   
 
Info vom 10.02.2021
ASP-Tupferproben
   
 
 

Ein engmaschiges Monitoring von tot aufgefundenem Schwarzwild trägt dazu bei, den Eintrag des ASP-Virus schnellstmöglich festzustellen und zu lokalisieren.
Ende November vergangenen Jahres konnten wir über die Erleichterungen bei der Einsendung von ASP-Tuperproben sowie über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren Proben von 30,- auf 50,- Euro berichten.
Wir bitten alle Mitglieder, von der Einsendung der Tupferproben regen Gebrauch zu machen. 
Auch bei Verkehrsunfällen getötetes Schwarzwild sollte dringend beprobt werden.

 

Folgende Regelungen gelten hessenweit seit dem 1. Dezember 2020:  

  • Die Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren ASP-Tupferproben wird ab dem 1. Dezember 2020 von 30,- auf 50,- Euro erhöht.
  • Die Proben müssen nun nicht mehr persönlich bei den Veterinärämtern abgegeben werden, sondern können mittels voradressierter Umschläge kostenfrei an das Hessische Landeslabor zur Untersuchung eingesendet werden. Die Umschläge erhalten die Jagdausübungsberechtigten oder deren ausdrücklich Beauftragte auf Anfrage von der Veterinärbehörde.
 
  Foto: Archiv/Tierseuchenübung, Markus Stifter
  Bitte verwenden Sie nur noch neuen Probenbegleitschein. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten, die der LJV zum Herunterladen bereitstellt:
HMUKLV Informationen zur Erleichtung und Erhöhung der Aufwandsentschädigung
Merkblatt Beprobung Indikator-Wildschweine
Download Probenbegleitschein
Beiblatt/Probenbegleitschein für Indikatorwildschweine
 
     
   
 
Info vom 08.02.2021
LJV – Aufruf
   
 
 
Liebe Jägerinnen und Jäger,
aufgrund der Corona-Pandemie konnten Drückjagden vielerorts nicht oder nur in kleinerem Rahmen stattfinden.

Der LJV möchte sowohl in der Presse als auch gegenüber den politischen Entscheidungsträgern frühzeitig argumentieren können, warum die erwarteten Streckenergebnisse im Jagdjahr 2020/2021 möglicherweise nicht erreicht werden konnten.

Daher bitten wir Sie dringend um Teilnahme an unserer Kurzumfrage. Die Beantwortung nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Drückjagd-Umfrage starten

Damit wir möglichst flächendeckende Daten erhalten, bitten wir um dringende Weiterleitung dieser E-Mail auch an befreundete Jagdausübungsberechtigte.
Die Umfrage ist bis zum 28. Februar 2021 freigeschaltet.

Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter
Pressesprecher

 

 
Info vom 05.02.2021
Jahresübersicht 2020 des Jagdhornbläsercorps
   
 
 

Hallo Leute,
eigentlich hätten wir in diesen Tagen unsere alljährliche Feier im Gasthaus Neu abgehalten, aber dies ist aus bekannten Gründen nun mal nicht möglich. Trotzdem will ich eine kurze Bilanz des vergangenen Jahres ziehen.
Zunächst lief unser normaler Übungsbetrieb ohne hauptamtliche Übungsleiter mit Einschränkung weiter. Mit Kai Tobisch konnten wir einen Neubeginn starten, wurden aber durch Corona ausgebremst.
Nach einer längeren Sommerpause starteten wir auf der Pferdeweide bei Peter Medenbach im Freien durch. Witterungsbedingt und wegen der Lichtverhältnisse wechselten wir bei Herbstanfang in die Reithalle. Es waren lustige und stimmungsvolle Übungsstunden.
Für die Wintermonate wurde ein wärmeres Domizil gesucht, Peter Medenbach fand bei dem Weilburger Altbürgermeister Schick einen Verbündeten, der uns das Üben in der Spielmannschule ermöglichte, aber auch hier holte uns Corona ein und wir mussten den Spielbetrieb einstellen, der bis heute ruht.
Mit Trauer mussten wir auch den Tod unseres langjährigen Übungsleiters Ossi zur Kenntnis nehmen, wir verabschiedeten uns musikalisch an seinem Grab.
Wir hoffen alle dass diese unsicheren Zeiten bald ein Ende haben und wir zum normalen Lebensrhythmus zurückkehren können. Bitte haltet durch, bleibt gesund und verliert nicht den Spaß am Jagdhornblasen und an unserer tollen Bläsergruppe.
Von 32 Terminen im Jahr 2020 haben folgende Mitglieder am häufigsten an unseren Übungen teilgenommen:

  Robert
Dorn
29
     
  Martin Erler 28      
  Michael Rieb 26      
  Peter Medenbach 25      
  Peter Streng 25      
  Gisbert Schröder 24      
  Monika Gruhn 23      
  Karin Keller 23      
  Ingeborg Schroff 22      
  Arnold Legner 22      
  Katja Rieb 20      

Wir danken hiermit auch den anderen Bläsern und Bläserinnen, die nicht so häufig teilnehmen konnten, recht herzlich.

Mit lieben Grüßen
Der Bläserausschuß
Martin Erler, Antje Weber, Peter Streng

 
   
 
Info vom 02.02.2021
Aufruf DJV/ LJV
   
 
 

Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,
heute rufen der DJV und die Landesjagdverbände alle Revierpächterinnen und Revierpächter auf, sich mit ihrem Wissen und ihren Revierkenntnissen an der "Flächendeckenden Erfassung" (FE) im Rahmen des Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (kurz WILD), zu beteiligen.

Diesmal sind auch alle Hochwildreviere gefragt, denn bei der kommenden Erfassung geht es neben dem klassischen Niederwild auch um das Vorkommen unserer Schalenwildarten.
 
   
  Ihre Revierbeobachtungen liefern eine wichtige Grundlage
für Entscheidungen in Wissenschaft und Politik
 
 

Die regelmäßig stattfindenden Erfassungen sind ein elementarer Grundpfeiler des WILD-Monitoring- programms, das nicht nur wertvolle wildbiologische Erkenntnisse zum Vorkommen und zur Verbreitung von Wildtieren, Wildkrankheiten und Neozoen liefert, sondern auch eine wichtige Säule der Öffentlichkeitsarbeit darstellt.

Attraktive Preise und Rabattaktionen für Ihre Mithilfe

Wir freuen uns, dass wir FRANKONIA als starken Partner für das Wildtiermonitoring gewinnen konnten. FRANKONIA wird uns bei der FE-2021 unterstützen und der LJV Hessen verlost unter allen Einsendern attraktive Preise. Außerdem erwartet die Einsender eine Rabattaktion bei FRANKONIA.
 
Alle Informationen zur Flächendeckenden Erfassung 2021

Machen Sie mit bei der Flächendeckenden Erfassung!

Den Bogen zur "Flächendeckenden Erfassung" finden Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link.
Das Formular können Sie einfach am Computer ausfüllen und uns bitte bis zum 1. Juli 2021 per E-Mail an info@ljv-hessen.de senden.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
 Ihr Team vom LJV Hessen

 
     
   
 
Info vom 01.02.2021
AUFRUF Neustart Fellwechsel unterstützen
   
 
 
Liebe Mitglieder,

nach Corona-bedingten Logistikschwierigkeiten bei der Fellwechsel GmbH ist nun ein Neustart angekündigt und die Abholung der Bälge zugesichert.
Jetzt ist es an uns, das Angebot auch anzunehmen, um langfristig diesen Weg für die Raubwildverwertung zu sichern.
 
Wir hoffen, dass alle das Projekt unterstützen und brauchbar erlegte Stücke Raubwild abgeben.
Wie funktionierts?
Matthias Paul hat seit 2019 eine Sammelstelle für die Aktion Fellwechsel geschaffen.
Bitte unterstützen Sie die Aktion und geben brauchbare Bälge -entsprechend verpackt und gekennzeichnet - bei der Sammelstelle ab:

Bergstraße 3 • 35792 Löhnberg - Selters
Tel.: 06471 / 6 14 57 oder 92 73 59 • Mobil: 0173 - 3 40 66 54
E-Mail: paul-loehnberg@t-online.de

 
   
 
Info vom 21.01.2021
LJV-Info
   
 

LJV-Info
In der Nacht von Sonntag, 17. Januar auf Montag, 18. Januar 2021 wurden in einem Revier zwischen Bad Vilbel und Karben acht weitere Hochsitze zerstört. Auf einige Hochsitzteile wurde wieder das Logo der "ALF" (Animal Liberation Front) aufgesprüht.

Die Polizei und der LJV bitten daher alle Jägerinnen und Jäger, Hochsitze vor dem Besteigen auf mögliche Manipulationen, z. B. angesägte Leitersprossen zu untersuchen. Bei Fahrten durchs Revier sollte ebenfalls nach zerstörten oder umgeworfenen Ansitzeinrichtungen geschaut werden, damit der Tatzeitraum so eng wie möglich eingegrenzt werden kann. Damit die Polizei ein möglichst genaues Bild der Taten in Hessen erhält, sollte jede Hochsitzzerstörung unbedingt angezeigt werden. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen noch einmal unsere ergänzten Hinweise aus der Ausgabe August 2020 des Hessenjägers zur Verfügung stellen:
   Fotos: LJV, privat

Der LJV rät allen Jägerinnen und Jägern:
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Jagdgenossenschaft und den örtlichen Landwirten auf und bitten darum, auffällige Personen oder Fahrzeuge, die sich am späten Abend, in der Nacht oder am frühen Morgen im Revier aufhalten, sofort unter der Notrufnummer 110 bei der Polizei zu melden. Auch andere Ihnen bekannte Freizeitsuchenende oder zum Beispiel Inhaber von Gartengrundstücken sollten Sie darum bitten, auffällige Beobachtungen direkt bei der Polizei zu melden. Im Idealfall sollten Fahrzeuge und Kennzeichen notiert oder fotografiert werden. Auch eine möglichst genaue Personenbeschreibung (Anzahl der Personen, handelte es sich um Männer oder Frauen, ungefähre Größe, Haarfarbe, Kleidung, usw.) kann der Polizei bei der Täteridentifizierung helfen.
  • Untersuchen Sie Ansitzeinrichtungen, Leitern, Holme und Ständer vor jedem Ansitz auf mögliche Beschädigungen (z. B. angesägte Leitersprossen), um der Absturzgefahr vorzubeugen.
  • Wenn Sie auffällige Personen beobachten, rufen Sie direkt unter der Notrufnummer 110 oder über die zuständige örtliche Dienststelle die Polizei. Warten Sie immer bis die Beamten eintreffen und vermeiden eine direkte Konfrontation mit möglicherweise gewaltbereiten Tätern.
  • Die Mitteilung von Rettungspunkten oder anderen markanten Punkten im Revier z. B. Strommasten, Wasserbassins, Wegekreuzungen oder auch mögliche Zufahrtswege können der Polizei das Auffinden der entsprechenden Stelle im Revier erleichtern. Gibt es in Ihrem Revier geschlossene Schranken, sollten Sie mit den zuständigen Stellen (Gemeindevertreter, Forstamt, Waldbesitzer) abstimmen, dass die Polizei einen Schlüssel dafür erhält und im Notfall auch ins Revier fahren kann.
  • Installieren Sie auf Ihrem Smartphone kostenfrei die offizielle Warn-App "hessenWARN" des Landes Hessen. Über diese App können Sie einen Notruf an die 110 oder 112 absetzen und dabei Ihre Standortdaten (Geo-Koordinaten) direkt an die Leitstelle übermitteln. So kann die Polizei z. B. verdächtige Personen im Revier schneller lokalisieren. Die App bietet noch weitere nützliche Funktionen, z. B. auch einen "Wildwarner", der bei Autofahrten vor Wildunfallschwerpunkten warnt. Weiterhin können Sie in der App auswählen, ob Sie polizeiliche Informationen, Informationen zu vermissten Personen, Betrugsdelikten, Wetterwarnungen, Produktrückrufen, Schulmeldungen, usw. erhalten möchten.

Was tun, wenn im eigenen Revier Hochsitze beschädigt wurden?

  • Rufen Sie die Polizei und erstatten unbedingt sofort Strafanzeige beim zuständigen Polizeirevier oder auch über die Online-Wache. Nur so kann es gelingen, mögliche Tatzusammenhänge herzustellen.
  • Warten Sie unbedingt bis die Polizei eintrifft, bevor Sie sich der zerstörten Ansitzeinrichtung nähern und ggf. wichtige Spuren unbrauchbar gemacht werden.
  • Informieren Sie auch Ihren LJV, falls in Ihrem Revier Ansitzeinrichtungen beschädigt oder zerstört wurden.

   
 
Info vom 11.01.2021
LJV-Info
 
     
     

Die Hessische Landesregierung veröffentlicht neue Auslegungshinweise sowie die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV), die ab Montag, 11. Januar 2021 in Kraft tritt.

Neue Regelung für Gesellschaftsjagden

Gesellschaftsjagden außerhalb beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten sind weiterhin gemäß § 1 Abs. 2b CoKoBeV  genehmigungspflichtig.

 
Zudem muss durch das jeweilige Hygienekonzept sichergestellt sein, dass es unter den Teilnehmern nicht zu sozialen Nahkontakten kommt (siehe Seite 11 der Auslegungshinweise):
"Gesellschaftsjagden außerhalb beruflicher/dienstlicher Tätigkeiten, wenn durch das jeweilige Hygienekonzept sichergestellt wird, dass es unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht zu sozialen Nahkontakten kommt."

Für Schießstände und Schießkinos gilt:

"Schießstände (auch Schießkinos) dürfen für Jägerinnen und Jägern zum Einschießen der Waffen sowie zur Erlangung eines jagdrechtlich, erforderlichen Schießnachweises geöffnet werden. Sie fallen für diesen Zweck nicht unter die nach § 2 Abs. 1a zu schließenden Einrichtungen." (Siehe Seite 11 der Auslegungshinweise).

Jagdhundeausbildung und Vorbereitungslehrgänge zur Jägerprüfung

Die Jagdhundeausbildung sowie die Vorbereitungslehrgänge zur Jäger- und Fischereiprüfung sind weiterhin möglich:
"Bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten muss der Unterricht so erfolgen, dass die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene wo immer möglich beachtet werden können. Eine Gruppenobergrenze besteht in Einrichtungen nicht. In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen." (Siehe Seite 30/31 der Auslegungshinweise)

Downloads:
CoKoBeV (gültig am 11.01.2021)
Auslegungshinweise zur CoKoBeV (gültig ab 11.01.2021)

Bewegungseinschränkungen

Wie die Hessische Landesregierung über Facebook mitteilte, gilt die Einschränkung des Bewegungsradius von 15 km ab der Stadt- oder Gemeindegrenze nach Anordnung der örtlichen Behörden ab mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen nur für tagestouristische Ausflüge. Die Einzel- oder auch die Gesellschaftsjagd sind demnach von der möglichen Einschränkung des Bewegungsradius nach den Vorgaben der Landesregierung nicht betroffen.
Bitte beachten Sie jedoch möglicherweise abweichende Regelungen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt für Ihren Wohnort (nicht der Ort des Jagdreviers.) Wir empfehlen Ihnen bei allen Fahrten ins Revier den Jagdschein mitzuführen, damit Sie diesen bei möglichen Kontrollen vorlegen können.