Info vom 21.05.2023
Sommerfest 2023
 
   
 
   
 
     
 
Info vom 21.03.2023
Information Jungjäger
 
     
   
     
 
Info vom 21.03.2023
Entnahme von Trichinenproben
 
     
   
     
 
Info vom 13.03.2023
WAHLPRÜFSTEINE
     
 
 

Der Präsident des Landesjagdverbandes Hessen, Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, stellt uns die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl am 8. Oktober 2023 vor. Er ruft die anwesenden Jägerinnen und Jäger auf, sich aktiv einzubringen und die zur Wahl stehenden Direktkandidaten für den Hessischen Landtag auf die wichtigen Themen der Jägerschaft anzusprechen. Dies könne sowohl persönlich an den Wahlständen der Parteien als auch schriftlich, per E-Mail oder über die Sozialen Medien erfolgen. Die Antworten der Politiker sollten dann zeitnah auf den Internetseiten der Vereine veröffentlicht werden.

Eigenständiges Ministerium u. a für die Jagd und den ländlichen Raum gefordert
Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Ländlicher Raum Hessen fordert der LJV Hessen u. a. ein eigenständiges Ministerium für Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Jagd und den ländlichen Raum. Weiterhin fordern die Bündnispartner, dass die Interessen der rund 2,5 Millionen Menschen des ländlichen Raums in Wiesbaden gehört werden und sie eine gleichberechtigte Teilhabe an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung haben müssen.

Eigenverantwortliche und effektive Jagdausbübung im Rahmen des bewährten Reviersystems
Die Ermöglichung einer effektiven Jagd durch eine dem bewährten hessischen Jagdgesetz entsprechende, eigenverantwortlicher Jagdausübung durch die hessischen Jägerinnen und Jäger zum Schutz von Natur, Kulturlandschaft, der Wildtiere sowie der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung im Rahmen des bewährten Reviersystems müsse zukunftssicher sichergestellt werden.

Besatzerfassung und Wildmonitoring ausschließlich durch die Jägerschaft
Ebenso fordert der LJV Hessen, dass die Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger bei der Bestanderfassung, z. B. beim Wildmonitoring, der Feldhasenzählung oder der Rebhuhnerfassung als auch bei der Bejagung gestärkt und in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Besatzerfassung soll künftig ausschließlich von der Jägerschaft erhoben und gemeldet werden.

Entbürokratisierung des Förderwesens
Weiterhin fordert der LJV Hessen eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Förderwesens, so dass die hessischen Jagdvereine und Hegegemeinschaften im Rahmen der Projekt- oder Pauschalförderung (aus der Jagdabgabe) bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützt werden.  Im Bereich des Arten- und Naturschutzes betont der LJV wie wichtig die Errichtung von Lebensraumkorridoren und Grünbrücken für alle Tiere und Pflanzen ist.

Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht
Der LJV steht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, der Weidetier- und Pferdehalter und fordert daher die Aufnahme des Wolfes in den Rechtskreis des Jagdrechtes nach dem Beispiel von Niedersachsen. Auffällige Wölfe müssen zum Schutz der Bevölkerung, der Weidetierhaltung und Pferde unbürokratischer entnommen werden dürfen. Perspektiv muss – wie etwa in Schweden – unionsrechtskonform die Entnahme von Wölfen zur Bestandsregulierung ermöglicht werden.

Agrarpolitische Weichenstellung soll bedrohte Arten der Feldflur schützen Über eine agrarpolitische Weichenstellung soll der Abnahme von bedrohten Arten der Feldflur weiter entgegengewirkt werden und die Agrarförderung besser kombinier- und aufeinander abstimmbar sein.  
Parallel hat der LJV Hessen die Wahlprüfsteine an alle im Landtag vertretenen Parteien gesendet und um Beantwortung gebeten. Die Antworten der Parteien werden voraussichtlich im August 2023 im Mitgliedermagazin „Hessenjäger“ veröffentlicht.

 
 


Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Jägervereinigung Oberlahn e.V.
Peter Medenbach
(1. Vorsitzender)


 
 
     
 
Info vom 13.12.2023
Messe „Jagd & Hund“ Dortmund
 
     
 
 
Reisetermin:
Mittwoch, 25.01.2023

Reisepreis:
€ 25,-- pro Person

Leistungspaket:

  • An- und Rückreise im modernen 4**** Fernreisebus.
  • 1 x Eintrittskarte „Jagd & Hund“

JAGD & HUND 2023


Passionierte Jäger und Jagdinteressierte, Natur- und Hundebegeisterte bis hin zu Familien treffen auf der JAGD & HUND auf neue Produkthighlights und Trends sowie bewährte Angebote und Dienstleistungen rund um das Jagen, die Natur und den besten Freund des Menschen. Starke Marken in allen Bereichen und ein inhaltsreiches Rahmen-programm werden auch die bereits 41. Ausgabe der größten Jagdmesse Europas prägen.

Beratung und Buchung:
Medenbach Traffic GmbH
35781 Weilburg-Hirschhausen
Tel. 06471/9861-0 // info@medenbach.de

 
 
     
 
Info vom 02.12.2023
INFO des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz
 
     
 
 


Das Amt weist darauf hin, dass ab sofort beauftragte Jäger im Wildursprungsschein die Freigabeuhrzeit des untersuchungspflichtigen Wildes nicht mehr selbständig eintragen dürfen. Untenstehend finden Sie Informationen zum veränderten Ablauf der Freigabe des untersuchten Wildes.

Aufgrund eines kürzlich geführten Gerichtsverfahrens ist vom VG Darmstadt darauf hingewiesen worden, dass die Eintragung der Freigabeuhrzeit auf dem Wildursprungsschein durch den Jäger nicht rechtskonform ist. Der diesbezügliche Erlass des HMUKLV bedeutet für Jäger mit gültiger Übertragung ab sofort folgende Äderung bei der Abgabe der Trichinenproben:

  • Auf dem Wildursprungsschein darf zukünftig die Freigabeuhrzeit ausschließlich durch amtl. Personal eingetragen werden.
  • Jäger werden nach Abschluss der Trichinen-Untersuchung per Email oder Fax über das Ergebnis informiert.
  • Für dies Verfahren ist es zwingend notwendig, dass auf dem Wildursprungsschein eine gültige Email-Adresse oder eine Fax-Nummer des beauftragten Probennehmers gut leserlich angegeben wird.
  • Proben, die mit nicht eindeutig lesbarem Wildursprungsschein abgegeben werden, können nicht freigegeben werden, d.h. sie bleiben in der Beschlagnahmung.

Das Amt wird in den nächsten Tagen noch zusätzlich entsprechende Schilder am Kühlschrank in Weilburg als auch an unserem Trichinen-Briefkasten hier in Hadamar anbringen.

Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte
an die amtliche Tierärztin:

Frau Jessen
Amt für Ländlichen Raum, Umwelt,
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar

Telefon: 06431 296 5870
Fax: 06431 296 5868

E-Mail: s.jessen@limburg-weilburg.de