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Grundlage: Laut HJagdG § 9 bilden von Hegegemeinschaften in Abstimmung mit der zuständigen Jagdbehörde. Aufgrund dieser Gesetzesregelung wurden seinerzeit die Hegegemeinschaften mit Unterstützung der "Unteren Jagdbehörde" im Landkreis Limburg-Weilburg gegründet. Organisation: Es entstanden mithin 10 Hegegemeinschaften. Die Hegegemeinschaften 6-10 decken das Oberlahngebiet ab. Derzeit sind es insgesamt 89 Reviere. Leitung: Die HG gaben sich eigene Satzungen und wählen einen Leiter, einen Schriftführer/ Kassierer und einen Rehwildsachverständigen. Neuwahlen finden alle drei Jahre statt. Ordentliche u. außerordentliche Mitglieder können sein: Jäger, Forst, Landwirte, Jagdgenossenschaften, der Naturschutz und der Tierschutz. Sinn: Hege des Niederwildes in den von der "Unteren Jagdbehörde" einvernehmlich mit den Jägern und dem Hessen Forst zusammengefassten Jagdbezirken/Revieren und einer sinnvollen Lebensraumgestaltung. |
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Zweck: Aufgaben: Erstellen von Lebensraumgutachten und gemeinsame Durchführung von Hegemaßnahmen. Aufstellen von Grundsätzen zur Bejagung des jagdbaren Wildes. Hinwirkung auf Erfüllung der Abschusspläne bei Rehwild und (Hochwild). Hinwirken auf eine wildbiologische Hege und Bejagung des Schwarzwildes unter Beachtung der landwirtschaftlichen Belange. Sicherung an den Lebensraum angepasster Wildbestände, sowie abgestimmte, artgerechte Wildfütterung bei Notzeit. Registrieren von Kirrungsstellen. |
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HG Westerwald 6 |
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Umfasst 17 Reviere |
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HG Weilburg 7 |
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Umfasst 15 Reviere. |
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HG Runkel 8 |
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Umfasst 22 Reviere. |
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HG Villmar 9 |
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Umfasst 15 Reviere. |
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HG Weilmünster 10 |
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Umfasst 20 Reviere. |
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